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Unveränderte Abgangsentschädigungen für Führungskräfte


MEDIENMITTEILUNG

Unveränderte Abgangsentschädigungen für Führungskräfte

11. Sep 2003 (EFD) Eine Kürzung der Abgangsentschädigung für hohe Kader der
Bundesverwaltung und eine Einschränkung des Kreises der
Entschädigungsberechtigten im Rahmen des geplanten Entlastungsprogramms
ermöglicht nach Ansicht des Bundesrates keine substanziellen Einsparungen.
Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion der Finanzkommission des
Nationalrates, die er gestern Mittwoch erteilt hat.

Die Finanzkommission des Nationalrates hatte in ihrer Motion vom 23. Mai
2003 an den Bundesrat verlangt, Änderung der Bundespersonalverordnung
einzuleiten, um den Kreis der Entschädigungsberechtigten einzuschränken und
die Entschädigungen zu kürzen, welche den Führungskräften des Bundes bei
Auflösung des Arbeitsverhältnisses ausgerichtet werden.

Der Bundesrat vertritt in seiner Stelungnahme die Auffassung, dass eine
Kürzung der Abgangsentschädigungen für hohe Kader der Bundesverwaltung und
eine Einschränkung des Kreises der Entschädigungsberechtigten im Rahmen des
Entlastungsprogramms keine substanziellen Einsparungen ermöglichen. Er
beantragt daher, die Motion der Finanzkommission des Nationalrats
abzulehnen.

Auskunft: Corinne Raschlé, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 30

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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