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Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes (Prüfung der Vereinbarkeit

Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes (Prüfung der Vereinbarkeit
von staatlichen Beihilfen mit dem Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG)

Der Bundesrat hat die Botschaft zu einer Änderung des Luftfahrtgesetzes
verabschiedet. Mit einer Ergänzung des Luftfahrtgesetzes wird die
Prüfung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem
Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EG geregelt.

Das Luftverkehrsabkommen sieht vor, dass staatliche Beihilfen, falls
überhaupt, nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können. Die
Überwachung der Einhaltung dieser Regeln durch die Schweiz liegt gemäss
dem Abkommen in der Zuständigkeit der schweizerischen Behörden.
Mit einer neuen Bestimmung im Luftfahrtgesetz wird der
Wettbewerbskommission als von Bundesrat und Verwaltungsbehörden
unabhängiger Kommission die Aufgabe übertragen, in der Schweiz die
Einhaltung der Regeln des Abkommens über staatliche Beihilfen zu
überwachen. Der Prüfung unterliegen Entwürfe zu Beschlüssen des
Bundesrats über Leistungen und Beteiligungen des Bundes an die
schweizerische Luftfahrt. Dasselbe gilt für gleichartige Massnahmen der
Kantone und Gemeinden sowie solche der EG und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Ergänzung des Luftfahrtgesetzes ändert die Kompetenzen nicht. Die
Budgethoheit des Parlamentes bleibt ebenso unberührt wie die
Entscheidungszuständigkeit des Bundesrates. Treffen Bundesrat oder
Bundesversammlung allerdings Beschlüsse, die im Widerspruch zur
Stellungnahme der Wettbewerbskommission stehen, setzen sie sich dem
Einwand eines abkommenswidrigen Verhaltens aus. Das könnte die im
Abkommen vorgesehenen Konsequenzen nach sich ziehen (Anrufung des
Gemischten Ausschusses; allfällig zeitweilige Schutzmassnahmen).

Hans Isenschmid,
 Generalsekretariat EVD,
 Tel. 031 322 20