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Keine Bevorzugung von Bauvorhaben


MEDIENMITTEILUNG

Keine Bevorzugung von Bauvorhaben

11. Sep 2003 (EFD) Mit der Sanierung der Bundesfinanzen will der Bund nicht
zuletzt auch gute Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum
schaffen. In seiner Stellungnahme zu zwei parlamentarischen Vorstössen lehnt
der Bundesrat die Forderungen ab, Bauvorhaben im Rahmen des
Entlastungsprogramms 2003 bevorzugt zu behandeln.

In zwei Interpellationen forderten die Nationalräte Adrian Imfeld (CVP/OW)
und Robert Keller (SVP/ZH) den Bund zu einer Mässigung der Sparbemühungen im
Bereich der Bau- und insbesondere Verkehrsinvestitionen auf. Die
Interpellanten weisen auf die Bedeutung von Bauinvestitionen in bezug auf
Beschäftigung und zukünftiges Wachstum hin und befürchten, dass aufgrund des
Entlastungsprogramms 2003 die Lage von Konjunktur und vor allem
Beschäftigung verschärft werden könnte.

In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass im Sinne der
Opfersymmetrie auch Bauinvestitionen, bei denen die Folgekosten langfristig
nicht mehr tragbar sind, in das Entlastungsprogramm 2003 einbezogen werden
müssen.

Der mit dem Entlastungsprogramm verbundene, kurzfristige und vorübergehende
Arbeitsplatzverlust ist für den Bundesrat unter Einbezug der langfristig
höher zu gewichtenden Vorteile vertretbar. Gesunde Bundesfinanzen sind für
die zukünftigen Wachstumsperspektiven eine wichtige Rahmenbedingung und
schaffen langfristig Spiel für neue oder zu intensivierende Aufgaben.

Der Bundesrat trägt der momentan schwierigen konjunkturellen Situation
dadurch Rechnung, indem er das nötige Sparvolumen nicht auf einen Schlag,
sondern schrittweise bis 2007 umsetzt. Die Wirtschaft wird sich dann
erwartungsgemäss wiederum auf dem Wachstumspfad befinden.

Der Bundesrat ist gemäss seiner Stellungnahme bereit, auch in Zukunft darauf
zu achten, den Anteil der Investitionsausgaben, unter Berücksichtigung der
Unbestimmtheit des Investitionsbegriffes und der Verzerrungen durch starke
Ausgabenverschiebungen in anderen Bereichen, stabil zu halten und baureife
Projekte - sofern deren Finanzierung langfristig sichergestellt ist - rasch
zu realisieren.

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 Andreas
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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