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Firmenbeziehungen der Swissair nach dem Grounding


MEDIENMITTEILUNG

Firmenbeziehungen der Swissair nach dem Grounding

11. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat wird keine Liste veröffentlichen mit den
Namen von Unternehmungen, welche der Swissair angeblich mit einem Abbruch
der Geschäftsbeziehungen gedroht hatten, wenn ihre Forderungen nach dem
Grounding nicht sofort erfüllt würden. Um die Publikation einer solchen
Liste hatte Ständerat Dick Marty (FDP/TI) in seiner Interpellation vom 18.
Juni 2003 ersucht. Der Bundesrat ist gestern aus individualrechtlich wie
auch im öffentlichen Interesse liegenden Datenschutzgründen auf die Begehren
des Interpellanten nicht eingetreten.

Marty hatte vom Bundesrat nebst den Namen der Unternehmen auch Informationen
darüber verlangt, mit welchen Beträgen die Firmen zu Lasten des
Bundesdarlehens entschädigt worden seien.

Wie der Bundesrat gestern feststellte, lag die Verantwortung für die
Befriedigung von Gläubigern aus dem Bundesdarlehen im Aussenverhältnis bei
der Swissair bzw. beim Sachwalter. Von Seiten des Bundes sei es einzig und
allein darum gegangen, abzuschätzen, ob eine konkrete, zu Lasten des
Bundesdarlehens angemeldete Forderung im Lichte der Garantie des
Winterflugplanes freigegeben werden sollte. Der Bundesrat habe keinerlei
Anhaltspunkte, dass im strafrechtlichen Sinn erpresserischen Forderungen
nachgegeben worden sei, wie das Marty vermute.

Auskunft: Paul Brügger, Eidg. Finanzkontrolle, Tel 031 323 10 05

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