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Kein Nationalbankgold für Eisenbahngrossprojekte


MEDIENMITTEILUNG

Kein Nationalbankgold für Eisenbahngrossprojekte

11. Sep 2003 (EFD) Der Erlös aus dem Verkauf von 1'300 Tonnen
Nationalbankgold soll in seiner Subtanz erhalten bleiben; die Erträge sollen
während dreissig Jahren zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an
die Kantone gehen. Die Verwendung eines Teils dieses Vermögens für die
Finanzierung von Eisenbahngrossprojekten ist nicht vorgesehen. Dies hält der
Bundesrat in Beantwortung einer Interpellationdes Tessiner Nationalrats
Fabio Abate (FDP) fest.

Der Bundesrat hat am 20. August 2003 Botschaft und Entwurf für eine
Verfassungsgrundlage zur Verwendung der 1'300 Tonnen Gold, welche die SNB
für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt, verabschiedet. Das
Vermögen soll in seiner Substanz erhalten bleiben und durch einen Fonds
bewirtschaftet werden. Mit dem Entscheid, die jährlich erzielten Erträge ins
ordentliche Budget von Bund (1/3) und Kantone (2/3) zu überweisen, hat sich
der Bundesrat gegen die Schaffung von aus finanzpolitischer Sicht
problematischen Zweckbindungen ausgesprochen. Der von Nationalrat Abate mit
Interpellation vom 7. Mai 2003 präsentierte Vorschlag, die Erträge aus dem
"Goldvermögen" während 10 Jahren zur Finanzierung des Fonds für
Eisenbahngrossprojekte zu verwenden, wird deshalb abgelehnt.

Auskunft: Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 54 31

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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