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Wirtschaftswachstum wird längerfristig durch Entlastungsprogramm unterstützt


MEDIENMITTEILUNG

Wirtschaftswachstum wird längerfristig durch Entlastungsprogramm unterstützt

11. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass auf Dauer das
wirtschaftliche Wachstum nur dann gefördert werden kann, wenn die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. In diesem Sinne - so
schreibt er in seiner Antwort auf eine Empfehlung von Ständerat Filippo
Lombardi (CVP/TI) - unterstützt das Entlastungsprogramm 2003 längerfristig
ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und sichert damit auch in Zukunft die
Erfüllung staatlicher Aufgaben.

In seiner Empfehlung vom 20. Juni 2003 hatte Lombardi geraten, das
Entlastungsprogramm 2003 auf seine Konjunkturverträglichkeit hin zu
untersuchen und darauf zu achten, dass die - grundsätzlich notwendigen -
Sparmassnahmen keine kontraproduktiven Effekte zeitigten. Er wies
insbesondere darauf hin, dass mögliche negative Wachstumsimpulse des
Entlastungsprogramms 2003 der Wirksamkeit der Sparmassnahmen zuwider laufen
könnten.

Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass die Sparmassnahmen
ihre volle Wirksamkeit erst ab 2006 entfalten werden, in einem Zeitpunkt
also, indem sich die Schweizer Wirtschaft erwartungsgemäss wiederum auf dem
Wachstumspfad befindet. Der schwierigen aktuellen Wirtschaftslage trage der
Bundesrat dergestalt Rechnung, indem er den Bundeshaushalt nicht in einem
Schritt, sondern etappenweise, bis 2007 saniere. Damit werde die
konjunkturelle Erholung nur unbedeutend beeinträchtigt und der Forderung
nach einer konjunkturverträglichen Finanzpolitik wirksam nachgekommen.

Die negativen Effekte des Entlastungsprogramms 2003 sind nach Ansicht des
Bundesrates vertretbar, wie eine Studie der BAK Basel Economics bestätigt.
Der kurzfristigen Bremswirkung stünden längerfristige,

positive Effekte gegenüber, namentlich der grössere Handlungsspielraum und
die Vermeidung von Lastenabwälzungen auf zukünftige Generationen.

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 Andreas
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 54

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