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Verkehrshaus der Schweiz Botschaft zu einem Bundesgesetz und zur Finanzierung der Tätigkeiten des Verkehrshauses in den Jahren 2004 bis 2007

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 10. September 2003

Verkehrshaus der Schweiz
Botschaft zu einem Bundesgesetz und zur Finanzierung der Tätigkeiten des
Verkehrshauses in den Jahren 2004 bis 2007

Der Bundesrat hat zuhanden der Eidgenössischen Räte eine Botschaft über die
Finanzierung der Tätigkeiten des Schweizerischen Verkehrshauses in den
Jahren 2004-2007 verabschiedet. Das Verkehrshaus soll für die kommenden vier
Jahre einen Zahlungsrahmen von insgesamt 6.4 Millionen Franken mit
Jahresbeiträgen von je 1.6 Millionen Franken erhalten. Dies entspricht der
Höhe der Bundesunterstützung in den Jahren 1999 bis 2003. Mit dem
gleichzeitig unterbreiteten Gesetzesentwurf regelt der Bundesrat zudem die
rechtlichen Grundlagen für die Ausrichtung der Finanzhilfen in den Jahren
2004-2007. Die Eidgenössischen Räte werden in der Wintersession 2003 über
den Antrag des Bundesrates beschliessen.

Das 1959 in Luzern eröffnete Verkehrshaus der Schweiz hat in Bezug auf
Ausstrahlung und Attraktivität eine wichtige Bedeutung unter den
Museumsinstitutionen der Schweiz. Mit seinen rund 450'000 Besucherinnen und
Besuchern pro Jahr ist es nach wie vor das meistbesuchte Museum der Schweiz.
In seiner Funktion als Aufklärungsstelle und Diskussionszentrum für Fragen
der Mobilität übernimmt es Aufgaben im öffentlichen Interesse des Bundes.
Das Verkehrshaus wird deshalb seit 1999 mit jährlichen Bundesfinanzhilfen
unterstützt und soll nach dem Willen des Bundesrats auch in den kommenden
vier Jahren in den Genuss einer Finanzhilfe von insgesamt 6.4 Millionen
Franken kommen. Neben dem Bund beteiligen sich Stadt und Kanton Luzern sowie
die Innerschweizer Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug am
Betrieb des bekannten Ausflugsgszieles am Vierwaldstättersee.

Mit den von der öffentlichen Hand gesprochenen Beiträgen kann der
Minimalbetrieb des Verkehrshauses gesichert werden. Nicht gelöst sind damit
allerdings die grundsätzlichen Finanzprobleme des Verkehrshauses, welche
einerseits durch einen Besucherrückgang seit den 90er Jahren ausgelöst
wurden, anderseits durch den Wegfall der langjährigen und regelmässigen
Unterstützung durch die Swissair und die ehemaligen Regiebetriebe des Bundes
(Post, Swisscom, SBB). Letztere treten nur noch projektbezogen als Sponsoren
auf. Dafür sowie für die definitive gesetzliche Verankerung der
Bundesfinanzhilfe werden mittelfristig andere Lösungen zu finden sein.

Die bundesinterne Verantwortlichkeit für das Dossier Verkehrshaus hat per
Juni 2003 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) zum Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) bzw.
zum Bundesamt für Kultur (BAK) als Fachbehörde für die Museumspolitik des
Bundes gewechselt. Das BAK wird in Absprache mit Stadt und Kanton Luzern für
die Jahre 2004-2007 einen Leistungsvertrag mit dem Verkehrshaus
abschliessen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Stefan Schwarz, Leiter Direktionsgeschäfte Bundesamt für Kultur,
Tel.: 031 322 78 36; e-mail: stefan.schwarz@bak.admin.ch