Neue Verordnung über die Feldzeichen in der Armee
3003 Bern, 10. September 2003
Medieninformation
Neue Verordnung über die Feldzeichen in der Armee
Mit Blick auf die Armee XXI hat der Bundesrat am Mittwoch eine neue
Verordnung über die Feldzeichen in der Armee verabschiedet. Die Zuordnung
von Fahnen und Standarten als Feldzeichen folgt den bisherigen Traditionen.
Neu sollen auch die Truppen für Einsätze zur Friedensförderung ein
offizielles Feldzeichen erhalten, und zwar mit einer französi-schen
Aufschrift.
Die Gestaltung der Feldzeichen entspricht der bisherigen. Aufgrund der
Abschaffung der kantonalen Truppen wird es jedoch keine Feldzeichen mehr mit
kantonalen Farben geben. Die neue Verordnung schafft auch eine klarere
Grundlage für die Verwendung von Fah-nen, Standarten und Fanions, die keine
Feldzeichen darstellen.
EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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