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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 10.09.2003  Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Abkommen über Zuwanderungsangelegenheiten (Rückübernahmeabkommen) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Nigeria genehmigt. Dieses Abkommen gibt der Schweiz die notwendige Grundlage zur besseren Zusammenarbeit mit Nigeria bei der Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz.

 

Das Abkommen über Zuwanderungsangelegenheiten wurde am 9. Januar 2003 von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und dem nigerianischen Aussenminister Sule Lamido in Abuja/Nigeria unterschrieben. Das Abkommen wurde nach langen Verhandlungen und intensiven Gesprächen mit dem afrikanischen Staat abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine wichtige Etappe im laufenden Migrationsdialog mit den afrikanischen Herkunftsstaaten.

 

Unterstützung im Migrationsbereich

 

Das Abkommen übernimmt die Prinzipien anderer, bereits zwischen der Schweiz und europäischen Staaten abgeschlossener Abkommen, nämlich die Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen. Zudem sieht es eine Programmklausel vor, die darauf abzielt, Nigeria im Rahmen der angestrebten Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu unterstützen. So sind z. B. die Ausbildung von Angestellten der nigerianischen Einwanderungsbehörden sowie die Entwicklung von Rückkehrhilfeprogrammen für nigerianische Staatsangehörige vorgesehen.

 

Der im Abkommen vorgesehene Datenaustausch erfordert die Genehmigung durch das Parlament.

 

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 325 93 50

Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 325 98 80