Das
Abkommen über Zuwanderungsangelegenheiten wurde am 9. Januar 2003 von
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und dem nigerianischen Aussenminister Sule
Lamido in Abuja/Nigeria unterschrieben. Das Abkommen wurde nach langen
Verhandlungen und intensiven Gesprächen mit dem afrikanischen Staat
abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine wichtige Etappe im laufenden
Migrationsdialog mit den afrikanischen Herkunftsstaaten.
Unterstützung im
Migrationsbereich
Das
Abkommen übernimmt die Prinzipien anderer, bereits zwischen der Schweiz und
europäischen Staaten abgeschlossener Abkommen, nämlich die Rückübernahme der
eigenen Staatsangehörigen. Zudem sieht es eine Programmklausel vor, die darauf
abzielt, Nigeria im Rahmen der angestrebten Zusammenarbeit im Migrationsbereich
zu unterstützen. So sind z. B. die Ausbildung von Angestellten der
nigerianischen Einwanderungsbehörden sowie die Entwicklung von
Rückkehrhilfeprogrammen für nigerianische Staatsangehörige
vorgesehen.
Der im
Abkommen vorgesehene Datenaustausch erfordert die Genehmigung durch das
Parlament.
Weitere
Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 325 93
50
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 325 98 80