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Grünes Licht für Eisenbahngrossprojekte: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für Hochgeschwindigkeitsanschluss - Botschaft für nächste Etappe der NEAT

Medienmitteilung

Grünes Licht für Eisenbahngrossprojekte: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
für Hochgeschwindigkeitsanschluss - Botschaft für nächste Etappe der NEAT

Der Bundesrat hat wichtige Weichenstellungen für die
Eisenbahn-Grossprojekten vorgenommen. Dabei setzt er im Zusammenhang mit dem
Entlastungsprogramm Prioritäten. Das Parlament soll die gesperrten Kredite
für die zweite Phase der NEAT 1 teilweise freigeben. Voran gehen soll es
namentlich mit dem Ceneri-Basistunnel. Gleichzeitig beantragt der Bundesrat
eine Aufstockung der Reserven, damit die Sicherheit der NEAT auf den neusten
Stand gebracht werden kann. Beim Hochgeschwindigkeitsanschluss
(HGV-Anschluss) schlägt er ebenfalls eine zeitliche Staffelung vor. Die
prioritären Vorhaben beim Ost- und Westanschluss sollen rasch verwirklicht
werden. Schliesslich führte er eine Aussprache über die mittel- und
langfristige Finanzierung der Schieneninfrastruktur.

Bei der zweiten Phase der NEAT 1 soll angesichts des Entlastungsprogramms
für die Bundesfinanzen nur der prioritäre Teil der gesperrten Kredite
freigegeben werden. Dies ist namentlich der Ceneri-Basistunnel, der in der
Projektierung weit fortgeschritten und zur Vervollständigung der
Gotthardachse als moderne Flachbahn notwendig ist. Die Kredite für die
weniger dringlichen Projekte (vor allem Zimmerberg-Basistunnel und
Hirzeltunnel) sollen vorläufig weiterhin zurückgestellt bleiben.

Gleichzeitig wird ein Zusatzkredit von 900 Millionen zur Erhöhung der
Reserven beantragt. Die ursprünglich bewilligten Reserven der NEAT sind
vollständig verplant und müssen wie bereits angekündigt erhöht werden.
Verwendet wurden die Reserven vor allem für

·         die Anpassung der Sicherheit an die international geltenden
Standards,

·         die Erhöhung des Baustandards zugunsten der betroffenen
Bevölkerung

·         und Zusatzkosten aufgrund geologischer Schwierigkeiten.

Allein der sicherheitsbedingte Zweispurentscheid für den Ceneri-Basistunnel
verursacht zusätzliche Aufwendungen von fast 650 Millionen Franken. Ohne
Zusatzkredit könnte die erste Phase der NEAT nicht zeitgerecht abgeschlossen
werden. Dies würde das Verkehrsverlagerungsziel des Bundes gefährden.

Der Bundesrat hat einen entsprechenden Bundesbeschluss samt Botschaft an das
Parlament verabschiedet. Darin werden sowohl die teilweise Freigabe der
Kredite wie auch die Reservenerhöhung beantragt.

Eröffnung der Vernehmlassung für den HGV-Anschluss

Als zweites Geschäft eröffnete er die Vernehmlassung zum Anschluss der Ost-
und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz
(HGV-Anschluss). In der Vorlage wird vor dem Hintergrund des
Entlastungsprogramms vorgeschlagen, die geplanten Investitionen ebenfalls in
zwei Phasen zu unterteilen. Zuerst soll der Verpflichtungskredit für eine
erste Phase im Umfang von 590 Millionen Franken freigegeben werden.

Die erste Phase umfasst:

·         die Beiträge der Schweiz an die bilateral vereinbarten, baureifen
Projekte in Frankreich (Haut-Bugey und Jurabogen),

·         Beiträge an die geplante Hochgeschwindigkeitsstrecke Rhein-Rhone

·         sowie Ausbauten auf Schweizer Boden zwischen Zürich und München,
St. Gallen und Stuttgart und kleine Ausbauten in den Knoten Genf und
Lausanne.

Für die zweite Phase wird den Eidg. Räten zu gegebener Zeit ein weiterer
Bundesbeschluss unterbreitet werden.

Aussprache über die Finanzierung der Schieneninfrastruktur

Schliesslich führte der Bundesrat eine Aussprache über die Finanzierung der
Schieneninfrastruktur und erteilte Aufträge. Im Zentrum der Aussprache
standen zwei Punkte:

1.      Mit der Inbetriebnahme der neuen Schieneninfrastruktur fallen
Abschreibungen und zusätzliche Unterhalts- und Betriebskosten an. Diese
zusätzlichen Kosten müssen finanziert werden. Der Bund ist seit der
Bahnreform gesetzlich dazu verpflichtet, die Infrastrukturkosten, die von
den Bahnen nicht gedeckt werden können, zu übernehmen.

2.      Die marktverzinslichen rückzahlbaren Darlehen von maximal 25% der
Projektkosten: Hier ist abzuklären, ob die Bahnen in der Lage sein werden,
die Kredite für die NEAT, die HGV-Anschlüsse und die Bahn 2000 2. Etappe zu
verzinsen und zurückzuzahlen. Neue Wirtschaftlichkeitsrechnungen kommen zum
Schluss, dass dieses Ziel angesichts der Rahmenbedingungen, die sich in den
letzten Jahren verändert haben, und dem Margendruck namentlich im
Güterverkehr sehr ehrgeizig ist. Für die Bahn 2000 1. Etappe ist diese
Rückzahlung hingegen gesichert.

Der Bundesrat will diese beiden Fragen, die mittel- und längerfristig die
Bundeskasse zusätzlich belasten könnten, mit der gebotenen Sorgfalt
rechtzeitig angehen. Er beauftragte das UVEK, zusammen mit dem EFD die
Probleme zu analysieren und bis Mitte 2004 Lösungsvorschläge zu
präsentieren. Gleichzeitig hielt er am Ausbau der Schienen-Infrastruktur
fest, wie er in der Volksabstimmung über die FinöV-Vorlage 1998 festgelegt
wurde.

Bern, 10. September 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation 031 322 36 43

Beilagen: Je ein Medienrohstoff zu den drei Geschäften