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Umfang der Bankenaufsicht


MEDIENMITTEILUNG

Umfang der Bankenaufsicht

10. Sep 2003 (EFD) Die Beurteilung einer Auseinandersetzung über
Geschäftsbeziehungen zwischen einer Bank und einer Privatperson gehört nicht
zum Auftrag der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK). Dies hält der
Bundesrat in seiner heute erteilten Antwort auf eine Einfache Anfrage von
Nationalrat Jean Spielmann (PDA/GE) fest.

Die EBK hat laut Bundesrat u. a. den Auftrag, die Einhaltung des
Aufsichtsrechts durch die von ihr beaufsichtigten Banken zu überprüfen.
Erhält die EBK von Verletzungen des Bankengesetzes oder sonstigen
Missständen Kenntnis, so erlässt sie die zur Wiederherstellung des
ordnungsgemässen Zustands und zur Beseitigung der Missstände notwendigen
Verfügungen. Dazu gehört aber im Allgemeinen nicht die Beurteilung einer
Auseinandersetzung über Geschäftsbeziehungen zwischen einer Bank und einer
Privatperson, hält der Bundesrat fest. Für solche Fälle seien
ausschliesslich Zivilgerichte zuständig. Soweit diese Beziehungen
aufsichtsrechtlich nicht relevant seien, könne und dürfe die EBK nicht
eingreifen.

Spielmann hatte sich nach Vorkommnissen bezüglich Banca della Svizzera
Italiana erkundigt. Im angesprochenen Kontext wurden gemäss bundesrätlicher
Antwort keine aufsichtsrechtlich relevanten Tatbestände festgestellt. Zudem
sei auf das Amtsgeheimnis der EBK zu verweisen.

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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