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Vollzug der Steuererhebung wird laufend verbessert


MEDIENMITTEILUNG

Vollzug der Steuererhebung wird laufend verbessert

03. Sep 2003 (EFD) Mit den laufenden und bereits abgeschlossenen Projekten
kann ein besserer Vollzug der Steuererhebung sichergestellt werden. Gemäss
Bundesrat müssen die verschiedenen Konzepte zur Effizienzsteigerung jedoch
immer wieder neu geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden.
Der Bundesrat hat sich deshalb an seiner heutigen Sitzung bereit erklärt,
eine Motion von Nationalrätin Anita Fetz (SP/BS) in ein Postulat
umzuwandeln. Darin wird eine effizientere Ausgestaltung der
Kontrollinstrumente im Bereich der Mehrwertsteuer gefordert.

Nationalrätin Fetz hatte in einer Motion vom 20. Juni 2003 gefordert, den
fiskalischen Vollzug zu sichern und damit die Einnahmeseite des Staates zu
verbessern. Namentlich sei im Bereich der Mehrwertsteuer die Zahl der
Inspektoren zu erhöhen, die elektronische Infrastruktur zeitgemäss
aufzurüsten und die Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre zu erhöhen.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Eidgenössische
Steuerverwaltung (ESTV) im Februar 2003 eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat.
Gemeinsam mit den Kantonen sei diese daran, Verbesserungsvorschläge
auszuarbeiten, die im Einklang mit einem bundesrätlichen Prüfauftrag zur
Verbesserung des Vollzugs der Steuererhebung stünden. Deren Ergebnisse seien
abzuwarten, erst danach allenfalls neues Personal zu rekrutieren. Darüber
hinaus existierten bei der ESTV bereits verschiedene Konzepte zur
Effizienzsteigerung. So decke ein im vergangenen Jahr entwickeltes
Kontrollkonzept das Steuerausfall- und Betrugsrisiko besser ab. Auch im
Bereich der Kontrolltätigkeiten für Kreditorenabrechnungen sei bei der
Mehrwertsteuer ein Konzept in der Realisierungsphase.

Was die elektronische Infrastruktur der ESTV betrifft, ist diese laut
Bundesrat auf dem höchsten Standard eingerichtet. Probleme bereiteten
hingegen die aktuellen Kernapplikationen. Daher entwickle die ESTV mit dem
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation eine Kernapplikation neu, die
genau auf die Bedürfnisse der gesamten Steuerverwaltung ausgerichtet werde.
Bezüglich der Steuerjustizfälle werde alles daran gesetzt, diese rasch zu
erledigen. Sollte der Gesetzgeber die ordentliche Verjährungsfrist bei der
Mehrwertsteuer von fünf auf zehn Jahre verlängern, würde sich der Bundesrat
nicht dagegen stellen.

Gemäss Landesregierung sind mit den laufenden und bereits abgeschlossenen
Projekten wirkungsvolle Schritte eingeleitet worden zur Verbesserung des
Vollzugs der Steuererhebung, um die Steuergerechtigkeit zu erhöhen. Die
verschiedenen Konzepte zur Effizienzsteigerung müssten jedoch immer wieder
neu geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Der Bundesrat
ist deshalb bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 325 77 40, ab 16
Uhr

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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