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Auch Gehaltsnebenleistungen von Bedeutung sind im Lohnausweis anzugeben


MEDIENMITTEILUNG

Auch Gehaltsnebenleistungen von Bedeutung sind im Lohnausweis anzugeben

03. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat will die administrative Belastung
insbesondere der KMU wenn immer möglich reduzieren. Das bedeute aber nicht,
dass die gesetzliche Pflicht der Arbeitgeber zur Angabe ihrer steuerbaren
Leistungen an die Arbeitnehmer diesem Ziel untergeordnet werden darf. Es sei
vielmehr Pflicht der Steuerbehörden, im Interesse einer gleichmässigen,
gesetzeskonformen Besteuerung aller Steuerpflichtigen im Lohnausweis auch
nach Naturalleistungen und Gehaltsnebenleistungen zu fragen. Dies hat der
Bundesrat heute in seiner Antwort auf die Interpellation von Nationalrat
Jean-Claude Vaudroz (CVP/GE) festgehalten.

Vaudroz hatte in einer Interpellation vom 6. Mai 2003 Auskunft darüber
verlangt, ob der neue Lohnausweis den Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
nicht übermässige Verwaltungskosten aufbürde.

Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass nicht zuletzt dank des
Übergangs von der zweijährigen zur einjährigen Veranlagung die Zahl der
auszufüllenden Felder im neuen Lohnausweis reduziert und das Formular
übersichtlicher gestaltet werden konnten. Es bleibe das Ziel der
Landesregierung, die administrative Belastung der KMU nach Möglichkeit zu
reduzieren. Zu beachten sei allerdings, dass gesetzliche Vorschriften wie
die Pflicht der Arbeitgeber zur Angabe ihrer Leistungen an die Arbeitnehmer
diesem Ziel nicht untergeordnet und damit faktisch ausser Kraft gesetzt
werden dürfen. Wenn ein Teil der Arbeitgeber in erheblichem Umfang anstelle
von Geld Naturalleistungen und Gehaltsnebenleistungen ausrichteten und die
Zuwendung dieser so genannten Fringe benefits als Instrument der Personal-
und Lohnpolitik einsetzten, sei es Pflicht der Steuerbehörden, im Interesse
einer gleichmässigen, gesetzeskonformen Besteuerung aller Steuerpflichtigen
im Lohnausweis nach derartigen Leistungen zu fragen.

Der von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der Schweizerischen
Steuerkonferenz (SSK) gebildeten gemischten Arbeitsgruppe ist es laut
Bundesrat gelungen, sowohl bezüglich der Angabe der Gehaltsnebenleistungen
als auch der effektiven Spesenvergütungen eine für beide Seiten tragbare
Lösung zu finden. Zugleich habe die SSK auf Antrag der Wirtschaftsverbände
Anfang Juli 2003 beschlossen, die Einführung des neuen Lohnausweises um ein
weiteres Jahr zu verschieben (freiwillige Anwendung des neuen Formulars zur
Bescheinigung der Löhne für 2005, obligatorische Anwendung ab 2006).

Auskunft: Erwin Aeschlimann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 74 17

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