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Entlastungsprogramm wirkt sich auch auf Personalbereich aus


MEDIENMITTEILUNG

Entlastungsprogramm wirkt sich auch auf Personalbereich aus

03. Sep 2003 (EFD) Weil die Personalausgaben mit fast fünf Milliarden
Franken über acht Prozent der Gesamtausgaben des Bundes ausmachen, kann der
Personalbereich bei den Einsparungen nicht ausgenommen werden. Dies hält der
Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat
Andreas Gross (SP/ZH) fest.

Gross hatte in seiner Einfachen Anfrage vom 7. Mai 2003 vom Bundesrat
Auskunft darüber verlangt, wie die Einsparung von 600 Stellen ohne
gleichzeitigen Abbau von Aufgaben zu realisieren sei. Anlass zur Sorge war
für ihn, dass die Erhöhung der Arbeitsbelastung des Bundespersonals negative
Auswirkungen auf das Betriebsklima zeitigen könnte.

Angesichts des Aufgabenwachstums in der Bundesverwaltung geht mit einem
Stellenabbau zwangsläufig die Notwendigkeit gesteigerter Arbeitseffizienz
einher, hält der Bundesrat in seiner Antwort fest. Diese werde durch den
Einsatz moderner Kommunikations- und Informationstechnik begünstig. Die
periodisch durchgeführten Personalumfragen hätten bisher keine negativen
Auswirkungen auf das Arbeitsklima ausgewiesen, sondern eine hohe Konstanz
der Arbeitszufriedenheit in der allgemeinen Bundesverwaltung festgestellt.

Die Verfassung verpflichtet Bundesrat und Parlament zur Sanierung des
Haushalts. Mit fast fünf Milliarden machen die Personalausgaben über acht
Prozent der Gesamtausgaben des Bundes aus. Laut Bundesrat kann deshalb der
Personalbereich bei den Einsparungen zur Entlastung des Bundeshaushalts
nicht ausgenommen werden. Den vorgeschlagenen Mix von stellen- und
lohnbezogenen Sparmassassnahmen bezeichnet die Landesregierung als
angemessen und personalpolitisch vertretbar.

Auskunft: Markus Heuberger, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 52

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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