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Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2003

Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2003

Der Bundesrat hat am 3. September 2003 den Bericht über
zolltarifarische Massnahmen zuhanden der eidgenössischen Räte
verabschiedet.

Der Bericht enthält die im 1. Semester 2003 in Kraft gesetzte Massnahme
betreffend die Einfuhrbelastung für Zucker. Die am 1. Oktober 2002
erfolgte Reduktion der Pflichtlagerbeiträge auf Zucker bedingte eine
entsprechende Erhöhung der Zollansätze. Irrtümlich wurde dabei die
Grenzbelastung gewisser Zuckerarten, die nicht der Lagerhaltungspflicht
unterstehen, bei der Einfuhr erhöht. Mit der Änderung ist die
Zollbelastung für diese Produkte auf das vorher gültige Niveau
zurückgeführt worden.
In einer separaten Botschaft wird die Vereinbarung in Form eines
Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der
Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der
schweizerischen Landwirtschaftspolitik dem Parlament zur Genehmigung
vorgelegt. Im Zuge der Neuausrichtung der schweizerischen
Landwirtschaftspolitik, durch Lockerung staatlicher Markteingriffe
vermehrt eine Trennung von Preisen und Einkommen anzustreben, erwies es
sich als sinnvoll, mit einem Notenaustausch Massnahmen im Preissektor
abzugleichen, welche die Wettbewerbsbedingungen - insbesondere im
Milchsektor - zwischen den beiden Ländern verzerren können. Zudem
werden mit dem Notenaustausch Bestimmungen technischer Art
harmonisiert. Direktzahlungen und Strukturverbesserungsmassnahmen sind
nicht Gegenstand des Notenaustauschs.

Jürg Niklaus,
 seco,
 Fachbereiche,
 Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
 Telefon 031 322 22 37