Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat gegen Vorschlag für neuen Medienartikel

Medienmitteilung

Bundesrat gegen Vorschlag für neuen Medienartikel

Der Bundesrat lehnt den von der Staatspolitischen Kommission des
Nationalrates (SPK-N) vorgeschlagenen Medienartikel in der Bundesverfassung
(BV) ab. Er ist aber bereit, die heute über die Verbilligung der Posttaxen
praktizierte Presseförderung zu überprüfen und zu verbessern.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf und zum erläuternden Bericht für eine
Verfassungsbestimmung zur Medienpolitik (Medienartikel; Art. 93a BV)
vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass das von der SPK-N vorgeschlagene
Presseförderungskonzept zu stark auf strukturerhaltende Massnahmen
ausgerichtet ist, die wenig Chancen auf Erfolg haben. Dazu wären Mittel
erforderlich, welche durch die öffentliche Hand nicht bereitgestellt werden
können. Eine derart ausgebaute Unterstützung könnte zudem zu einer
Abhängigkeit des journalistischen Schaffens vom Staat führen, was aus
demokratischer Sicht problematisch werden könnte.

Die anhaltende Tendenz zur Medienkonzentration birgt zwar die Gefahr der
Akkumulation von Medienmacht in sich. Diese Entwicklung ist aber auch
Ausdruck eines strukturellen Wandels, der letztlich das wirtschaftliche
Überleben der Medien in einem stets härter werdenden Konkurrenzkampf
ermöglicht und sicherstellt, dass die einzelnen Unternehmen über die nötige
kritische Grösse und Wirtschaftskraft verfügen, welche für einen qualitativ
hoch stehenden Journalismus notwendig sind.

Vertiefte Prüfung notwendig

Der Bundesrat hat mehrmals die Bereitschaft signalisiert, das heutige auf
der Verbilligung der Posttaxen basierende Förderungs­konzept zu überprüfen
und zu optimieren. Er denkt dabei aber nicht in erster Linie an
Strukturerhaltung, sondern an Fördermassnahmen, welche den Kostendruck
mildern und journalistische Leistungen ermöglichen, die bei einer reinen
Marktfinanzierung nicht erbracht werden könnten. Inwiefern für eine solche
moderate Presseförderung neue verfassungsrechtliche Grundlagen nötig sind,
bedarf einer vertieften Prüfung; diese muss nach Ansicht des Bundesrates aus
einer gesamtheitlichen medienpolitischen Optik erfolgen und darf sich nicht
an einer strukturerhaltenden Presseförderung orientieren.

Sollte sich erweisen, dass wirksame Massnahmen nur mit einer
verfassungsrechtlichen Bundeskompetenz realisiert werden können, ist auch
für den Bundesrat die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in die
Verfassung denkbar.

Der Kommissionsvorschlag

Die SPK-N hat am 3. Juli 2003 einen Entwurf und einen erläuternden Bericht
für eine Verfassungsbestimmung zur Medienpolitik (Medienartikel; Art. 93a
BV) vorgelegt; das Ziel ist die direkte Förderung der Vielfalt und der
Unabhängigkeit jener Medien, die in den letzten Jahren namentlich auf
kantonaler, regionaler und lokaler Ebene von Konzentrationsprozessen
betroffen waren. Die Kommission will insbesondere eine Verfassungsgrundlage,
welche eine zielgerichtetere und effizientere Presseförderung erlaubt als
die heutige Verbilligung der Posttaxen für den Zeitungs- und
Zeitschriftenversand.

Die SPK-N stellt in ihrem Bericht mögliche Grundzüge für ein zukünftiges
Förderungskonzept zur Diskussion. Sie befürwortet einen Systemwechsel hin zu
einer direkten Subventionierung von Presseerzeugnissen, welche bestimmte
Kriterien erfüllen. Es handelt sich um unverbindliche Vorschläge der
Kommission, welche in einem späteren Gesetzgebungsprozess
(Medienvielfaltsgesetz) definitiv ausgehandelt werden müssten.

In der Vernehmlassung zum vorgeschlagenen Verfassungsartikel wurde die
Stossrichtung von der Mehrheit der Kantone und der politischen Parteien eher
positiv, von der Medienbranche tendenziell eher negativ aufgenommen.

Bern, 3. September 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Dr. M. Dumermuth, Vizedirektor BAKOM, 032 327 55 45

Beilagen:

·         Stellungnahme des Bundesrates vom 3. September 2003

·         Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 3.
Juli 2003: "Parlamentarische Initiative Medien und Demokratie"