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Die Schweiz begrüsst den WTO-Beschluss über einen besseren

Die Schweiz begrüsst den WTO-Beschluss über einen besseren
Medikamentenzugang

Die Schweiz begrüsst die Einigung in der WTO zur Frage des Gebrauchs
von Zwangslizenzen durch Entwicklungsländer, welche über keine oder nur
ungenügende Produktionskapazitäten im pharmazeutischen Bereich
verfügen.

Die genannte Problematik blieb an der letzten Ministerkonferenz der WTO
in Doha unbeantwortet. Das Problem besteht deshalb, weil nach geltendem
WTO-Recht die unter einer Zwangslizenz hergestellten Produkte
überwiegend für den Heimmarkt und nicht für den Export zu verwenden
sind. WTO-Mitgliedstaaten ohne ausreichende Produktionskapazitäten
können somit patentierte pharmazeutische Produkte nach Erteilung einer
Zwangslizenz nicht einfach importieren, sofern diese im Exportland
patentgeschützt sind. Die Einigung über diese politisch sensible
Thematik noch vor der WTO-Ministerkonferenz, die nächste Woche in
Cancún stattfindet, stellt ein positivies Signal insbesondere gegenüber
den Entwicklungsländern dar. Damit leistet die WTO einen ersten
konkreten Beitrag zur besseren Versorgung von Entwicklungsländern mit
Medikamenten im Falle schwerer öffentlicher Gesundheitsprobleme wie
beispielsweise Aids, Malaria und Tuberkulose. Für eine umfassende
Lösung des Problems sind indessen noch weitere Massnahmen nötig, wie
die Senkung der Importzölle auf Medikamenten und die Verbesserung der
medizinischen und logistischen Versorgung vor Ort sowie der Prävention.

Felix Addor,
 Institut für Geistiges Eigentum,
 Tel 031 322 48 02

 Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch,
 Staatssekretariat für Wirschaft,
 Tel. 031  322 23 33