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Totalrevision des Anlagefondsgesetzes


MEDIENMITTEILUNG

Totalrevision des Anlagefondsgesetzes

01. Sep 2003 (EFD) Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD eingesetzte
Expertenkommission zur Revision des Anlagefondsgesetzes hat einen Entwurf
samt Erläuterungen vorgelegt. Zu vertiefen bleiben verschiedene
steuerrechtliche Aspekte. Sobald dieser Schritt erfolgt ist, wird das
Projekt in die Vernehmlassung geschickt.

Das geltende Anlagefondsgesetz trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Das Gesetz
hat sich grundsätzlich bewährt und hat zu einer positiven Entwicklung des
Fondsmarktes in der Schweiz geführt. Der eingeschränkte Zugang von Schweizer
Fonds zu den europäischen Märkten und die auf die Vertragsform beschränkte
Zulässigkeit schweizerischer Fonds erwiesen sich jedoch (neben weiteren
Punkten) als wichtige Nachteile des Gesetzes. Darüber hinaus hat das
Europäische Parlament am 23. Oktober 2001 zwei Änderungsvorschläge der
EU-Fondsrichtlinie von 1985 genehmigt. Es bestand somit doppelter
Revisionsbedarf. Zum einen galt es, die Eurokompatibilität des
Anlagefondsgesetzes zu wahren, zum andern, den Geltungsbereich des
Anlagefondsgesetzes zu öffnen und das Gesetz unter Beibehaltung eines
wirksamen Anlegerschutzes generell zu liberalisieren.

Als Folge davon hat das EFD am 13. Februar 2002 eine Expertenkommission
unter der Leitung von Professor Peter Forstmoser eingesetzt. Sie wurde
beauftragt, eine umfassende Revision des Anlagefondsgesetzes durchzuführen
und dem EFD einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen.

Die Expertenkommission hat ihren Bericht in der Zwischenzeit vorgelegt.
Zurzeit werden verwaltungsintern noch verschiedene steuerrechtliche Aspekte
vertieft geprüft. Es geht dabei insbesondere darum abzuklären, welche
Auswirkungen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auf die aktuelle
Finanzlage des Bundes haben werden. Das Projekt wird anschliessend -
voraussichtlich noch in diesem Jahr - in die Vernehmlassung geschickt.

Auskunft: Barbara Schaerer, Rechtsdienst Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031
322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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