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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Zoll auf Heu aufgehoben

Zoll auf Heu aufgehoben

Die auch im August anhaltende Trockenheit hat die Situation beim
Raufutter für die Schweizer Landwirtschaft weiter verschärft. Deshalb
hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Zoll auf Heu ab 1.
September 2003 aufgehoben und die Zölle weiterer Futtermittel aufgrund
der gestiegenen Importpreise reduziert.

Zur Linderung der trockenheitsbedingten Versorgungsengpässe beim
Raufutter hat das BLW den Zoll auf Heu bereits per 1. August 2003 auf 5
Franken pro 100 kg gesenkt und in zwei Schritten den Zoll auf
Grassiloballen und Silomais aufgehoben.

Urs Zbinden,
 BLW
 Sektion Acker- und Futterbau,
 Tel. 031 322 25 71