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Restrukturierung des BAZL unter neuer Führung

Medienmitteilung

Restrukturierung des BAZL unter neuer Führung

Die geplante Reorganisation des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) soll
von einer neuen Führung an die Hand genommen werden. Bundesrat Leuenberger
und Direktor André Auer sind übereingekommen, dass ein Wechsel an der Spitze
des Amtes im Interesse des BAZL und seiner Aufgabenerfüllung liegt. Auer
stellt deshalb am 1. September sein Amt als Direktor zu Verfügung. Seine
Funktion soll ad interim von Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für
Verkehr, wahrgenommen werden.

Das BAZL befindet sich zurzeit in einer schwierigen Umbruchphase. Die
bisherige punktuelle Sicherheitsaufsicht soll schrittweise durch ein
umfassendes Sicherheitsmanagement abgelöst werden. Diese bedingt nicht nur
eine sofortige, koordinierte Intensivierung der Aufsicht, sondern auch eine
radikale Umstrukturierung des Amtes. Beides geschieht in einem sehr
komplexen und dynamischen Umfeld.

In dieser Situation sind Bundesrat Leuenberger und  André Auer
übereingekommen, den Weg für eine Erneuerung der Amtsführung frei zu machen.
Sie wollen mit diesem Schritt erreichen, dass die die notwendigen
Umsetzungsarbeiten im Interesse des Amtes und der gesamten Zivilluftfahrt
optimal durchgeführt werden können.

Auer gibt ab 1.September die Amtsleitung ab, diese soll ab sofort
interimistisch von Max Friedli wahrgenommen werden.

Der heute 55jährige Auer trat nach dem Erwerb des bernischen
Fürsprecher-Patents 1976 in den Rechtsdienst des Bundesamtes für
Zivilluftfahrt ein. Er nahm verschiedene Funktionen im Amt ein, bevor er am
1. Januar 1993 die Leitung des BAZL übernahm. Auer führte das Amt in
turbulenten Zeiten (Umbruch der internationalen Luftfahrt), betreute
schwierige Dossiers (z.B. Staatsvertrag mit Deutschland) und integrierte die
Schweiz in die internationalen Luftfahrtsgremien (ICAO, ECAC, Eurocontrol).
Zu seinen herausragenden Verdiensten gehören unter anderem die Aushandlung
der Luftfahrtsabkommen mit der EG, mit den USA und die Revision des
Luftfahrtsgesetzes.

Bern, 29. August 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst