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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Eidgenössische Ombudsstelle: Eröffnung der Vernehmlassung


Eidgenössische Ombudsstelle: Eröffnung der Vernehmlassung

 Bern, 27.08.2003. Eine Ombudsperson soll als Vermittler natürliche und
juristische Personen im Verkehr mit den Bundesbehörden beraten und in
Konfliktfällen vermitteln. Der Entwurf der Staatspolitischen Kommission des
Nationalrates zum Bundesgesetz über eine Ombudsstelle wird vom EJPD im
Auftrag der Kommission bis Ende November 2003 in die Vernehmlassung
geschickt.

Seit den siebziger Jahren wurden auf Bundesebene verschiedene Anläufe für
die Schaffung einer Ombudsstelle unternommen. Vor einem Jahr prüfte der
Bundesrat die Schaffung einer Ombudsstelle des Bundes erneut und gelangte
zum Schluss, dass die Argumente dagegen überwiegen. Er entschied deshalb,
kein Ombudsgesetz ausarbeiten zu lassen.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) verabschiedete am
4. Juli 2003 den Gesetzesentwurf zur Schaffung einer eidgenössischen
Ombudsstelle und beauftragte den Bundesrat, die Vernehmlassung
durchzuführen. Damit soll in erster Linie das Vertrauen der Bevölkerung in
die Bundesbehörden gestärkt werden. Die optimale Wahrung der Interessen und
Rechte Privater setzt vielfach Kenntnis über Rechtsmittel und
Verfahrensabläufe voraus. Hier kann sie durch eine erste Information klärend
wirken, wobei sie eine eigentliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Die
Ombudsperson kann beratende Gespräche führen, Empfehlungen und Vorschläge zu
einer gütlichen Einigung abgeben, verfügt jedoch über keine
Entscheidungsbefugnis.

Die Ombudsstelle soll ferner in festgefahrenen Konfliktsituationen zwischen
natürlichen oder juristischen Personen und einer Bundesbehörde vermitteln.
Sie kann dazu beitragen, kostspielige Prozesse und Beschwerden zu vermeiden
und besonders problematische Fälle frühzeitig zu erkennen und Konflikte zu
vermeiden.

Als Ombudsperson ist eine unabhängige, schweizweit bekannte Persönlichkeit
vorgesehen, die zusammen mit einem Stellvertreter und einem Sekretariat die
eidgenössische Ombudsstelle bildet.

Weitere Auskünfte:

Dieter Biedermann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 50