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Zollverwaltung prüft Schwefelgehalt von Treibstoffen


MEDIENMITTEILUNG

Zollverwaltung prüft Schwefelgehalt von Treibstoffen

27. Aug 2003 (EFD) Die Überprüfung des Schwefelgehaltes von Treibstoffen
soll aus wirtschaftlichen Gründen durch die Zollverwaltung und nicht durch
die Eidg. Materialprüfungsanstalt (EMPA) erfolgen. Das hält der Bundesrat in
seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Peter Weigelt
(FDP/SG) fest.

Das Parlament hat am 20. Juni 2003 einer Änderung des Umweltschutzgesetzes
zugestimmt, die den Bund ermächtigt, eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent zu erheben. Ziel ist es,
die Einführung schwefelfreier Treibstoffe zu fördern. Der Bundesrat hat die
Eidg. Zollverwaltung mit dem Vollzug dieses Erlasses beauftragt.

Mit seiner Interpellation vom 5. Juni 2003 wollte Nationalrat Peter Weigelt
vom Bundesrat wissen, ob die Prüfung des Schwefelgehaltes von Treibstoffen
an die EMPA ausgelagert werden könne, da diese bereits über ein
entsprechendes Analysegerät verfüge. Ausserdem verlangte er Auskunft
darüber, weshalb die Zollverwaltung international genormte Messtoleranzen
nicht anwenden wolle. So werde ein neues Handelshemmnis geschaffen.

In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass die Kosten für die
Schwefelanalysen bei einer Auslagerung an die EMPA mehr als doppelt so hoch
wären. Aus diesem Grund verzichte man darauf. In Bezug auf die
Messtoleranzen weist der Bundesrat darauf hin, dass die Ermittlung des
Schwefelgehaltes wie jede Analyse mit einer Messungenauigkeit behaftet sei.
Die Zollverwaltung werde dem Rechnung tragen, indem

sie sich an der internationalen Norm ISO 4259 orientiere. Von einem neuen
Handelshemmnis könne nicht gesprochen werden.

Auskunft: Rolf Rawyler, Eidg. Zollvewaltung, Tel. 031 322 66 31

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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