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LSVA: Entschädigung den Kosten angepasst


MEDIENMITTEILUNG

LSVA: Entschädigung den Kosten angepasst

27. Aug 2003 (EFD) Für die Erhebung der Leistungsabhängigen
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhält die Eidg. Zollverwaltung (EZV) seit 1.
Januar 2003 sieben statt wie zuvor vier Prozent der Einnahmen als
Aufwandentschädigung. Dies vor allem, um die effektiven Kosten zu decken,
wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat
Ulrich Fischer (FDP/AG) festhält.

Mit seiner Interpellation vom 5. Mai 2003 hatte Fischer vom Bundesrat wissen
wollen, weshalb die Aufwandentschädigung für die Zollverwaltung bereits zwei
Jahre nach der Einführung der LSVA von vier auf sieben Prozent erhöht worden
sei.

In den Jahren 2001 und 2002 beliefen sich die Kosten für die Erhebung der
LSVA laut bundesrätlicher Antwort auf rund 60 bzw. 50 Millionen Franken.
Dies entspricht einem Anteil von etwa 8 (2001) respektive 5,5Prozent (2002)
der Einnahmen. Demgegenüber standen Aufwand-entschädigungen für die EZV in
der Höhe von 31 bzw. 35 Millionen Franken. Die Mittel aus der seit Anfang
2003 geltenden Entschädigung von 7 Prozent sollen dazu dienen, die Kosten in
den Jahren 2003 und 2004 zu decken sowie den Mehraufwand und die
Vorinvestitionen der EZV früherer Jahre abzutragen.

Bei der Erhebung der LSVA, so der Bundesrat weiter, schlagen vor allem die
Infrastrukturkosten zu Buche. Um die LSVA weiterhin einwandfrei erheben zu
können, bedürfe es entsprechender Unterhaltsarbeiten. Ausserdem gelte es,
regelmässig technische Neuerungen vorzunehmen

Am 1. Januar 2005 entfallen die 40-Tonnen-Kontingente. Gleichzeitig werden
die LSVA-Tarife erhöht. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich die
Aufwand-entschädigung für die EZV dadurch nochmals erhöhen wird. Er wird
deshalb den Prozentsatz im Jahr 2006 überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Auskunft: Dominique Fettrelet, Eidg. Zollverwaltung, Tel. 031 323 12 55
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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