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Verfahren wegen Verletzung militärischer Geheimnisse

3003 Bern, 21. August 2003

P r e s s e m i t t e i l u n g

Verfahren wegen Verletzung militärischer Geheimnisse

Gegen den Chefredaktor sowie gegen zwei Redaktoren der Zeitung
«SonntagsBlick» wurde ein militärgerichtliches Verfahren eröffnet. Sie
werden verdächtigt, militärische Geheimnisse veröffentlicht zu haben.

Der Oberauditor der Schweizerischen Armee hat gegen den Chefredaktor sowie
gegen zwei Redaktoren der Zeitung «SonntagsBlick» eine vorläufige
Beweisaufnahme angeordnet. Sie werden verdächtigt, militärische Geheimnisse
veröffentlicht zu haben. Das Verfahren wird vom Untersuchungsrichter des
Divisionsgerichts 6 geleitet.
In der Ausgabe vom 6. Juli 2003 veröffentlichte der «SonntagsBlick» Bilder
und Informationen über eine unterirdische Anlage der Luftwaffe bei Buochs.
Diese Anlage ist klassifiziert, weshalb sie der militärischen Geheimhaltung
unterliegt. Die Verletzung militärischer Geheimnisse wird gemäss dem
Militärstrafgesetz mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, Gefängnis oder Busse
bestraft. In leichten Fällen ist eine disziplinarische Bestrafung möglich.

Mit der vorläufigen Beweisaufnahme sollen zum einen Beweismittel beschafft
und zum andern der Sachverhalt geklärt werden. Aufgrund der Ergebnisse
stellt der Untersuchungsrichter dem Oberauditor Antrag, eine Voruntersuchung
einzuleiten, die Sache disziplinarisch zu erledigen oder dem Verfahren keine
weitere Folge zu geben.

OBERAUDITORAT

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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