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Ausrichtung der Revision des Lotteriegesetzes ist umstritten

 Ausrichtung der Revision des Lotteriegesetzes ist umstritten

Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen

Bern, 20.08.2003. Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der
Vernehmlassung Kenntnis genommen. Die Revisionsbedürftigkeit des 80-jährigen
Gesetzes wurde anerkannt. Der Gesetzesentwurf für die Revision des
Lotteriegesetzes ist in der Vernehmlassung indessen mehrheitlich kontrovers
aufgenommen worden. Einerseits wurde die Beibehaltung des Lotteriemonopols
der Kantone gefordert, anderseits wurde eine Marktöffnung im Lotteriebereich
verlangt. Das EJPD wird dem Bundesrat bis Ende 2003 Vorschläge für das
weitere Vorgehen unterbreiten.

Die Ziele des Gesetzesentwurfes, der von einer aus Vertretern des Bundes und
der Kantone zusammengesetzten Expertenkommission ausgearbeitet worden war,
wurden in der Vernehmlassung positiv aufgenommen: Mit der Revision des
Lotteriegesetzes sollen korrekt und transparent durchgeführte Lotterien und
Wetten gewährleistet und die Gesellschaft vor schädlichen Auswirkungen der
Spiele geschützt werden. Die Reinerträge aus den Spielen sollen zudem
weiterhin gemeinnützigen oder wohltätigen Vorhaben zugute kommen.

Grösstenteils unbestritten waren ferner die Beibehaltung der Kompetenz der
Kantone zur Verteilung der Mittel aus den Lotterie- und Wettfonds, die
Schaffung einer zentralen Instanz für die Bewilligung und Beaufsichtigung
von Grossveranstalterinnen sowie die vorgeschlagenen Neuerungen bei der
Besteuerung der Spielgewinne (Wechsel von der Verrechnungssteuer zur
Quellensteuer).

Monopol contra Marktöffnung

Einige wichtige Punkte des Gesetzesentwurfs waren hingegen umstritten, wobei
die Stossrichtung der Kritik angesichts der völlig unterschiedlichen
Erwartungen an das neue Lotteriegesetz diametral auseinander ging.

Die Fachdirektorenkonferenz, die Kantone und die zwei grossen
Lotteriegesellschaften (Interkantonale Landeslotterie, Loterie Romande)
setzten sich entschieden für die Beibehaltung des Status quo
(Lotteriemonopol der Kantone) ein und sprachen sich gegen eine beschränkte
Marktöffnung für neue Grossveranstalterinnen aus. Diese Kreise forderten
zudem, auf die Festlegung von engen Schranken bei der Ausgestaltung der
Spiele (maximale Auszahlungsquote) zu verzichten, den Bundessteuersatz zu
senken und von einer Unterstellung der Lotterie- und Wettveranstalter unter
das Geldwäschereigesetz abzusehen.

Die Spitzenverbände (Arbeitgeberverband, economiesuisse, Gewerkschaftsbund),
Hilfswerke und Umweltschutzorganisationen sowie die Spielbanken- und
Geldspielautomatenbranche forderten hingegen eine Marktöffnung. Sie
kritisierten, dass der Gesetzesentwurf das Lotteriemonopol zementiere und
damit einseitig die Kantone und die zwei von ihnen beherrschten
Lotteriegesellschaften begünstige.

Weiteres Vorgehen

Das EJPD wird dem Bundesrat bis Ende 2003 Vorschläge für die Ausrichtung der
Revision des Lotteriegesetzes unterbreiten.

Weitere Auskünfte:

Luzius Mader, Vizedirektor Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 02