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Luftüberwachung wird ausgebaut

Medienmitteilung

Luftüberwachung wird ausgebaut

Die Überwachung der Lufthoheit der Schweiz wird ausgebaut und dadurch
ausserdem die Flugsicherheit verbessert. Der Bundesrat hat entsprechende
Grundsatzentscheide zur Einführung einer permanenten Luftraumüberwachung und
zur Verbesserung bei der Finanzierung der Flugsicherung gefällt.

Zukünftig wird die Luftwaffe die Luftlage permanent überwachen und
analysieren. Gleichzeitig kann skyguide auf die von der Luftwaffe mit Hilfe
von Primärradaren erstellte Luftlage zugreifen. Weiter hat der Bundesrat
beschlossen, das Finanzierungssystem der Flugsicherung in der Schweiz zu
verbessern. Das aktuelle Finanzierungssystem weist namentlich folgende
Mängel auf:

1.    Die aktuell geltende Formel zur Berechnung der Flugsicherungsgebühren
muss in den internationalen Gremien neu diskutiert werden. Insbesondere ist
die Frage der Reservebildung vertieft abzuklären.

2.    Bei den Streckengebühren wird heute der Sichtflugverkehr (in der Regel
private Flüge) durch überhöhte Gebühreneinnahmen aus dem
Instrumentenflugverkehr (in der Regel gewerbsmässige Zivilluftfahrt)
quersubventioniert.

3.    Die Anfluggebühren auf den Regionalflugplätzen liegen heute unter den
effektiven Kosten der Flugsicherung. Dies führt zu einer
Quersubventionierung durch die Landesflughäfen, wodurch deren Anfluggebühren
insgesamt zu hoch sind.

4.    skyguide nimmt in verschiedenen Nachbarländern
Flugsicherungsleistungen wahr, ohne dafür Abgeltungen zu erhalten. Der
abgelehnte Staatsvertrag mit Deutschland hätte diese Einnahmen zum grössten
Teil sichern können. Die zum Teil hohen, der skyguide dadurch entgangenen
Erträge im Gesamtumfang von ca. 39 Mio. CHF tragen heute dazu bei, dass die
Flugsicherungsgebühren in der Schweiz im internationalen Vergleich überhöht
sind.

Das UVEK muss nun abklären, wie diese Mängel behoben werden könnten. Ferner
ist zu prüfen, wie das Finanzierungssystem unabhängiger von der jeweiligen
wirtschaftlichen Situation der Luftfahrtbranche zu gestalten ist. Der
Bundesrat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, bis im Herbst Vorschläge
zu erarbeiten, etwa zu einer neuen Flugsicherungsgebühr.

Ebenso soll das UVEK umgehend mit den Nachbarländern Deutschland, Italien
und Österreich Verhandlungen zu neuen Vereinbarungen aufnehmen.

Bern, 20. August 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: René Aebersold, Prozessleiter Infrastruktur-Planung, Tel. 031 325
98 41