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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Reduzierter Zoll für Grassiloballen und Silomais ab Mitte August

Reduzierter Zoll für Grassiloballen und Silomais ab Mitte August

Ab 15. August 2003 können Grassiloballen und Silomais mit einem
reduzierten Zollansatz von 2 Franken pro 100 kg importiert werden. Das
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die entsprechenden rechtlichen
Voraussetzungen geschaffen.

Zur Linderung der trockenheitsbedingten Versorgungsengpässe beim
Raufutter hat das BLW per 1. August 2003 bereits den Zoll auf Heu auf 5
Franken pro 100 kg gesenkt. Weil das Heuangebot in Europa knapp ist,
sind jetzt zusätzlich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen
worden, damit ab 15. August 2003 auch Grassiloballen und Silomais mit
einem maximalen
Trockensubstanzgehalt von 60 Prozent mit einem reduzierten Zollansatz
von 2 Franken pro 100 kg importiert werden können.
Für den Import dieser Waren wird eine Generaleinfuhrbewilligung
benötigt. Diese erteilt die Treuhandstelle der Schweizerischen
Getreidepflichtlagerhalter (TSG, neuer Name ab
1. September 2003: „réservesuisse“), Postfach 8523, 3001 Bern (Tel. 031
328 72 72).

Jürg Jordi, Sektion Information, Tel 031 322 81 28