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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Massnahmen gegen die Folgen der Trockenheit

Massnahmen gegen die Folgen der Trockenheit

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) senkt auf den 1. August 2003 die
Grenzabgabe für Heu um 6 auf 5 Franken pro 100 kg. Gleichzeitig werden
die Zollansätze für Futtermittel den neuen Importpreisen angepasst. Um
die Auswirkungen der Trockenheit zu mildern, hat das BLW zudem nach
Absprache mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement
Ausnahmeregelungen in den Bereichen Direktzahlungen und Bio-Landbau
zugelassen.

Die inländische Heuernte ist in den unteren Lagen qualitativ und
quantitativ gut ausgefallen. Die anhaltende Trockenheit führt jedoch in
einzelnen Regionen zu Versorgungsengpässen. Die erforderlichen Zukäufe
können nur noch bedingt mit Inlandware aus weniger betroffenen Gebieten
gedeckt werden. Ergänzungsimporte sind aufgrund der in weiten Teilen
Europas herrschenden Trockenheit nur beschränkt möglich. Weil dadurch
die Importpreise angestiegen sind und heute über dem Importrichtwert
liegen, senkt das BLW die Grenzbelastung für Heu von 11 auf 5 Franken
pro 100 kg und passt diejenige anderer Futtermittel den aktuellen
Importpreisen an. Ausserdem werden die rechtlichen Voraussetzungen
geschaffen, damit vorübergehend auch Siloballen und Maishäcksel
eingeführt werden können. Die Änderungen der Zollansätze haben aufgrund
der erwarteten Mehrimporte wohl keine Reduktion der Zolleinnahmen zur
Folge.

Wegen der grossen Trockenheit in den Monaten Juni und Juli hat das BLW
den Kantonen erlaubt, Ausnahmen von Bestimmungen im Bereich der
Direktzahlungen zuzulassen. So können die Kantone die Beweidung von
extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen sowie von Rotationsbrachen
erlauben. Auf Sömmerungsbetrieben kann der Normalbesatz in begründeten
Fällen über- oder - betreffend Dauer - unterschritten werden. Zudem
kann auf den Alpen auch zugekauftes Futter verwendet werden.

Die Futterknappheit als Folge der Trockenheit trifft auch die
Bio-Betriebe. Grundsätzlich dürfen diese für Wiederkäuer jährlich nur
10 Prozent konventionelles Raufutter zukaufen. Weil aber Biofutter
ebenfalls knapp wird, erlaubt das BLW nach Absprache mit der
Produzenten-organisation in den betroffenen Regionen ausnahmsweise
einen erhöhten Zukauf von konventionellem Raufutter bis maximal 40
Prozent.

Die Trockenheit kann in Einzelfällen zu ausserordentlichen finanziellen
Belastungen für die Bauernbetriebe führen. Das BLW hat deshalb schon
vor Wochen beschlossen, das Instrument der Betriebshilfe als zinsloses
Darlehen in Härtefällen einzusetzen. Möglich ist auch, die Rückzahlung
von bestehenden Darlehen zu sistieren. Die Gesuche um Betriebshilfe
müssen an die Kantone gerichtet werden.

Jürg Jordi,
 Sektion Information,
 Tel. 031 322 81 28