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Steuererhöhung auf Zigaretten und Zigarettenpapier


MEDIENMITTEILUNG

Steuererhöhung auf Zigaretten und Zigarettenpapier

31. Jul 2003 (EFD) Der Zigarettenpreis steigt spätestens am 1. Oktober 2003
um 30 Rappen je Päckli. Mit dem Mehrpreis leistet der Konsument auch einen
Beitrag von 2,6 Rappen je Päckli in einen Tabakpräventionsfonds, den das
Parlament am 21. März dieses Jahres beschlossen hat. Die Erhöhung der
Tabaksteuer (ohne Mehrwertsteuer) wird jährliche Mehreinnahmen von rund 180
Millionen Franken bringen. Der Ertrag aus der Tabakbesteuerung dient
ausschliesslich der Mitfinanzierung der AHV/IV. Er betrug im Jahr 2002 zirka
1,65 Milliarden Franken.

Am 21. März 2003 hat das Parlament dem Bundesrat eine neue
Steuererhöhungskompetenz eingeräumt. Von dieser Kompetenz machte der
Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2003 Gebrauch. Seit 1990 hat er
damit die Tabaksteuer zum neunten Mal angehoben.

Die Erhöhung der Tabaksteuer und die Einführung eines Tabakpräventionsfonds
haben inklusive Mehrwertsteuer einen Preisaufschlag von 30 Rappen je Päckli
zur Folge. Der Detailverkaufspreis der in der Schweiz meistverkauften Sorten
steigt damit von Fr. 4.90 auf Fr. 5.20 je Päckli.

Die Steuererhöhung tritt am 1. August 2003 in Kraft. Hersteller und
Importeure profitieren jedoch von einer zweimonatigen Übergangsregelung, so
dass der Konsument die Erhöhung spätestens ab 1. Oktober 2003 zu spüren
bekommen wird.

Zusammen mit der Mehrwertsteuer kann mit jährlichen Mehreinnahmen von rund
190 Millionen Franken gerechnet werden. Die zweckgebundenen Einnahmen für
den Tabakpräventionsfonds werden jährlich rund 18 Millionen Franken
ausmachen.

Ebenfalls auf den 1. August 2003 hat der Bundesrat die Steuer für
Zigarettenpapier von 0,9 auf 1,2 Rappen je Stück angehoben. Steuerbanderolen
für Zigarettenpapiere, die vor dem 1. August 2003 von der Zollverwaltung
bezogen wurden, bleiben bis zum 30. September 2003 gültig.

Auskunft: Fritz Weber, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 66 79

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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