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Geflügelpest-Krise beendet - BVET startet Risikoanalyse

Geflügelpest-Krise beendet - BVET startet Risikoanalyse

Vögel aus den Niederlanden und Belgien dürfen wieder eingeführt werden.
Nachdem in den Ländern seit Anfang Mai kein Tier mehr an Geflügelpest
erkrankt ist, hebt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die geltende
Importsperre am 1. August nach gut drei Monaten auf. Die Krankheit hat
zu keinem Zeitpunkt auf die Schweiz übergegriffen. Zur Planung
künftiger Schutzmassnahmen gegen Geflügelseuchen prüft das BVET nun die
Handelsströme sämtlicher Produkte der Hühnerhaltung.

Die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza) war Ende Februar in den
Niederlanden ausgebrochen und griff Mitte April auf Belgien über. Um
einer Einschleppung der Seuche in die Schweiz vorzubeugen, verbot das
BVET mittels einer Verordnung am 23. April den Import aller Vogelarten
aus den betroffenen Ländern. Für Geflügel und Bruteier hat das Amt
bereits seit dem 3. März keine Einfuhrbewilligungen mehr erteilt.
Inzwischen ist der Seuchenzug gestoppt - um das Ziel zu erreichen,
mussten über 30 Millionen Geflügeltiere getötet werden. Insgesamt waren
252 Betriebe in den Niederlanden, 8 in Belgien und 1 in Deutschland
betroffen. Am 11. Juli hob die EU die Beschränkungen für die
Niederlanden, Ende Juni für Belgien und Deutschland, auf. Die Schweiz
normalisiert den Vogel- und Geflügelhandel mit den Ländern ab dem 1.
August. Einfuhrbewilligungen sind generell für Papageien, Sittiche,
Hühner, Gänse, Enten und Tauben nötig.

Mit Risikoanalyse Geflügelseuchen noch effektiver vorbeugen
Die Seuche hat die Schweiz zu keinem Zeitpunkt erfasst. Die heimischen
Geflügelbestände sind amtlich anerkannt frei von Klassischer
Geflügelpest. Um den Schutz vor hochansteckenden Geflügelkrankheiten
weiter zu verbessern, lanciert das BVET eine Risikoanalyse für
sämtliche Produkte rund um die Geflügelzucht. Bereits umfassend
geregelt sind Importe von lebendem Geflügel, Fleisch und Eiern. Kaum
bekannt ist bislang jedoch, woher und in welchen Mengen etwa
Eierkartons, Mist oder Hühnerfutter importiert werden. Fachleute des
BVET und der Geflügelbranche listen deshalb Einfuhrwege und
Herstellungsarten der Produkte auf und beurteilen das Risiko, über
Hühnermist und andere Waren eine Geflügelkrankheit einzuschleppen.
Neben der Risikoanalyse hat das BVET zusammen mit Tierärzten und
Vertretenden der Geflügelbranche auch Verhaltensregeln für Hühnerhalter
herausgegeben, um die Gesundheit der Tiere weiterhin sicherzustellen.

Marcel Falk,
 Kommunikation BVET,
 Tel. 031 / 323 84 96