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Abschaffung der Betriebssparkassen - Gutachten spricht von bescheidenem Nutzen


MEDIENMITTEILUNG

Abschaffung der Betriebssparkassen - Gutachten spricht von bescheidenem
Nutzen

24. Jul 2003 (EFD) Das vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD im Januar
dieses Jahres in Auftrag gegebene Expertengutachten zu den Auswirkungen
einer Abschaffung der Betriebssparkassen liegt nun vor. Die Gutachter (OLZ &
Partners Asset and Liability Management AG) stufen den Nutzen einer
Abschaffung aus gesamt- und einzelwirtschaftlicher Sicht als bescheiden ein.
Über das weitere Vorgehen wird der Bundesrat nach den Sommerferien
entscheiden.

Die Abschaffung der Betriebssparkassen ist im Zusammenhang mit dem
Swissair-Debakel vorgeschlagen worden. Denn die Einlegerinnen und Einleger
bei Betriebssparkassen verfügen im Falle des Konkurses bzw. der
Nachlassstundung lediglich über eine Drittklassforderung. Zudem unterstehen
diese Kassen nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission. Diese
Situation hat zu zwei parlamentarischen Vorstössen geführt, welche die
Überprüfung des rechtlichen Status der Betriebssparkassen (Art. 3a Abs. 4
Bst. e Bankenverordnung) fordern.

Insgesamt konnten die Gutachter 42 Stammbetriebe mit Betriebssparkassen
identifizieren. Stammbetriebe sind Unternehmen, die für ihre Arbeitnehmer
eine Betriebssparkasse führen, wobei sie die Einlagen direkt innerhalb des
Betriebes anlegen. Das nun vorliegende Gutachten über die Tätigkeit der
Betriebssparkassen stützt sich auf Daten von bloss 41 Stammbetrieben, weil
einer an der Untersuchung nicht teilnehmen wollte. Nach Einschätzung der
Gutachter gibt die Untersuchung ein repräsentatives Bild der existierenden
Betriebssparkassen wieder. Die 41 Betriebssparkassen wiesen per Ende 2001
ein Einlagevolumen von rund 3 Milliarden Franken aus. Dieses Volumen ist
bedeutend tiefer als erwartet - in der letztes Jahr zur Frage der
Abschaffung der Betriebssparkassen durchgeführten Vernehmlassung (publiziert
am 17. Januar 2003) wurde das gesamte Einlagevolumen auf bis zu10 bis 15
Milliarden Franken geschätzt.

93 Prozent des Gesamteinlagevolumens entfielen laut Gutachten auf fünf
Betriebssparkassen. Vier dieser fünf Betriebssparkassen gehören
Genossenschaften. 75 Prozent der Betriebssparkassen wiesen ein
Einlagevolumen von weniger als 10 Millionen Franken auf und verwalteten
weniger als 237 Konten. Fast die Hälfte der Einleger sind Kleinsparer mit
einem Kundenvermögen von unter 10 000 Franken. Die andere Hälfte der
Einleger teilt sich praktisch gleichmässig auf in Sparer mit Einlagebeträgen
von 10 000 bis 50 000 und solche mit einem Kundenvermögen von über 50 000
Franken. In den letzten zehn Jahren wurde lediglich eine Betriebssparkasse
gegründet. Hingegen haben 19 Stammbetriebe ihre Betriebssparkasse aufgelöst
oder planen deren Auflösung.

Die Gutachter beurteilen die Auswirkungen einer allfälligen Abschaffung der
Betriebssparkassen auf den schweizerischen Kredit- und Kapitalmarkt
insgesamt als gering. Auch einzelwirtschaftlich würde ihrer Auffassung nach
durch diesen Schritt keiner der Stammbetriebe existenziell bedroht. Die
Gutachter geben allerdings zu bedenken, dass eine Abschaffung für die fünf
Stammbetriebe mit den grössten Betriebssparkassen erhebliche Umtriebe mit
sich brächte. Schliesslich scheint ihnen aufgrund der mässigen Bedeutung der
Betriebssparkassen der Nutzen einer Abschaffung aus gesamt- und
einzelwirtschaftlicher Sicht bescheiden.

Auskunft: Brigitte Hofstetter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 324 09 51

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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