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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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 16. Juli 2003. In Brüssel hat heute die erste Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des bilateralen Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten stattgefunden. Vorgängig zog der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU eine positive Bilanz über das erste Jahr seit Inkrafttreten des Abkommens über den freien Personenverkehr.

 

Die beiden Delegationen legten in der ersten Sitzung gegenseitig ihre Positionen zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens dar. Anwesend waren auf EU-Seite auch Vertreter der neuen Mitgliedländer[1]. Das Verhandlungsmandat des Bundesrates sieht vor, dass die Schweiz bezüglich der Zulassungsbeschränkungen nicht schlechter gestellt werden soll als die 15 bisherigen EU-Mitgliedländer. Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll auch gegenüber den neuen Mitgliedländern schrittweise geöffnet werden. Die EU erlaubt ihren bisherigen Mitgliedern, während maximal sieben Jahren bestehende arbeitsmarktliche Beschränkungen gegenüber den neuen Mitgliedländern weiter zu führen.

 

Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden IMES-Direktor Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann, Chef des für die Schweiz zuständigen Referats in der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission. Für die Anpassung des Abkommens in den Bereichen soziale Sicherheit und Diplomanerkennung wurden separate Unterverhandlungsgruppen gebildet.

 

Sowohl die Schweiz als auch die EU haben ihren Willen bekundet, die Verhandlungen vor Jahresende abzuschliessen.

In der Schweiz werden die eidgenössischen Räte über das Verhandlungsergebnis mit der EU befinden. Der Parlamentsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Mit dem Inkrafttreten der Ausdehnung des Abkommens ist frühestens 2005 zu rechnen.

 

Infolge der EU-Erweiterung wird die Schweiz neben dem Freizügigkeitsabkommen auch die übrigen bilateralen Abkommen auf die EU-Neumitglieder ausweiten. Dies bewirkt eine bedeutende Öffnung des auf 450 Millionen Menschen anwachsenden EU-Binnenmarkts und ist für die Schweiz und ihre Wirtschaft ein wichtiger Schritt und eine Chance.  Durch die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens ergeben sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante Perspektiven.

 

Keinen Einfluss haben die anstehenden Verhandlungen auf die flankierenden Massnahmen, die am 1. Juni 2004 in der Schweiz in Kraft treten und auch auf Erwerbstätige aus den EU-Neumitgliedstaaten Anwendung finden werden. Diese Massnahmen schützen die schweizerischen Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping.

 

Positive Bilanz der ersten zwölf Monate

 

Vorgängig zum ersten Verhandlungstreffen traf sich der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU zu seiner zweiten jährlichen Sitzung. Die Bilanz fällt auf beiden Seiten positiv aus. Das Personenfreizügigkeitsabkommen, das seit dem 1. Juni 2002 in Kraft ist, hat bei der Umsetzung zu keinen nennenswerten Problemen geführt. Wie erwartet war die Nachfrage nach Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen stark. Die kontingentierten 15'000 Bewilligungen pro Jahr für EU-Arbeitskräfte waren nach zehn Monaten ausgeschöpft. Dies ist vor allem auf Übergangs- und Bereinigungseffekte, zum Beispiel durch Umwandlungen von Grenzgängerbewilligungen, zurück zu führen. Die grösste Zuwanderung erfolgte aus Deutschland.

 

 

Weitere Auskünfte:

Annette Zunzer, Informationsdienst EJPD, Tel. +41 (0)31 322 40 40

Mario Tuor, Informationsbeauftragter IMES, Tel. +41 (0)76 515 23 72



[1] Diese zehn Länder treten am 1.Mai 2004 der EU bei: Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Litauen, Lettland, Slowenien, Estland, Zypern, Malta