Die beiden Delegationen
legten in der ersten Sitzung gegenseitig ihre Positionen zur Ausdehnung des
Personenfreizügigkeitsabkommens dar. Anwesend waren auf EU-Seite auch Vertreter
der neuen Mitgliedländer[1]. Das Verhandlungsmandat des Bundesrates sieht vor, dass die Schweiz
bezüglich der Zulassungsbeschränkungen nicht schlechter gestellt werden soll als
die 15 bisherigen EU-Mitgliedländer. Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll auch
gegenüber den neuen Mitgliedländern schrittweise geöffnet werden. Die EU erlaubt
ihren bisherigen Mitgliedern, während maximal sieben Jahren bestehende
arbeitsmarktliche Beschränkungen gegenüber den neuen Mitgliedländern weiter zu
führen.
Die Schweizer Verhandlungsdelegation
wird vom stellvertretenden IMES-Direktor Dieter Grossen geleitet. Die
EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann, Chef des für die
Schweiz zuständigen Referats in der Generaldirektion Aussenbeziehungen der
EU-Kommission. Für die Anpassung des Abkommens in den Bereichen soziale
Sicherheit und Diplomanerkennung wurden separate Unterverhandlungsgruppen
gebildet.
Sowohl die Schweiz als auch die EU
haben ihren Willen bekundet, die Verhandlungen vor Jahresende
abzuschliessen.
In der Schweiz werden die
eidgenössischen Räte über das Verhandlungsergebnis mit der EU befinden. Der
Parlamentsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Mit dem
Inkrafttreten der Ausdehnung des Abkommens ist frühestens 2005 zu rechnen.
Infolge der EU-Erweiterung wird die Schweiz neben dem Freizügigkeitsabkommen auch die übrigen bilateralen Abkommen auf die EU-Neumitglieder ausweiten. Dies bewirkt eine bedeutende Öffnung des auf 450 Millionen Menschen anwachsenden EU-Binnenmarkts und ist für die Schweiz und ihre Wirtschaft ein wichtiger Schritt und eine Chance. Durch die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens ergeben sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante Perspektiven.
Keinen Einfluss haben die anstehenden Verhandlungen auf die flankierenden Massnahmen, die am 1. Juni 2004 in der Schweiz in Kraft treten und auch auf Erwerbstätige aus den EU-Neumitgliedstaaten Anwendung finden werden. Diese Massnahmen schützen die schweizerischen Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping.
Positive Bilanz der ersten zwölf
Monate
Vorgängig zum ersten
Verhandlungstreffen traf sich der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU zu seiner
zweiten jährlichen Sitzung. Die Bilanz fällt auf beiden Seiten positiv aus. Das
Personenfreizügigkeitsabkommen, das seit dem 1. Juni 2002 in Kraft ist, hat bei
der Umsetzung zu keinen nennenswerten Problemen geführt. Wie erwartet war die
Nachfrage nach Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen stark. Die kontingentierten
15'000 Bewilligungen pro Jahr für EU-Arbeitskräfte waren nach zehn Monaten
ausgeschöpft. Dies ist vor allem auf Übergangs- und Bereinigungseffekte, zum
Beispiel durch Umwandlungen von Grenzgängerbewilligungen, zurück zu führen. Die
grösste Zuwanderung erfolgte aus Deutschland.
Weitere
Auskünfte:
Annette Zunzer, Informationsdienst
EJPD, Tel. +41 (0)31 322 40 40
Mario Tuor, Informationsbeauftragter
IMES, Tel. +41 (0)76 515 23 72
[1] Diese zehn Länder treten am 1.Mai 2004 der EU bei: Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Litauen, Lettland, Slowenien, Estland, Zypern, Malta