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Stahlimportmassnahmen der USA WTO-Panel urteilt zugunsten der Schweiz und den anderen Mitklägern

Stahlimportmassnahmen der USA
 WTO-Panel urteilt zugunsten der Schweiz und den anderen Mitklägern

Das auf gemeinsamen Antrag der Europäischen Gemeinschaft, Japans,
Koreas, Chinas, Norwegens, Neuseelands und der Schweiz eingesetzte
WTO-Panel hat am 11. Juli 2003 entschieden, dass die Schutzzölle der
Vereinigten Staaten auf diverse Stahlprodukte gegen WTO-Recht
verstossen. Die Schweiz und die anderen klägerischen Länder begrüssen
das Urteil und fordern die Vereinigten Staaten auf, die unrechtmässigen
Importmassnahmen unverzüglich aufzuheben.

Die Vereinigten Staaten erheben seit März 2002 auf zehn verschiedenen
Stahlproduktegruppen zusätzliche Schutzzölle von bis zu 30%.
Unmittelbar nach der Ankündigung dieser Schutzmassnahmen zugunsten der
einheimischen Stahlindustrie gelangte die Schweiz zusammen mit den
anderen klägerischen Ländern an das Streitbeilegungsorgan der WTO und
verlangte die Einsetzung eines Panels, um die Rechtmässigkeit der
Schutzzölle zu beurteilen. Das Urteil des Panels wird noch im August
vom übergeordneten Streitbeilegungsorgan formell angenommen werden,
womit die Vereinigten Staaten zur prompten Aufhebung der
Schutzmassnahmen verpflichtet werden. Die Vereinigten Staaten besitzen
allerdings die Möglichkeit, gegen das Panelurteil Berufung einzulegen.
In diesem Fall ist mit einem endgültigen Entscheid der Rekursinstanz
gegen Ende des Jahres zu rechnen.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information

Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch,
seco, Ressort WTO,
Tel. 031 322 22 10