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Tabakverordnung: Vernehmlassung eröffnet

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnet die Vernehmlassung
zur Totalrevision der Tabakverordnung. Die Revision bezweckt eine Stärkung
der Tabakprävention und berücksichtigt die Neuerungen der Europäischen
Gemeinschaft.

Die Verordnung über Tabak und Tabakerzeugnisse (Tabakverordnung) wurde im
Jahre 1995 vom Bundesrat erlassen. Die Zahl der Rauchenden hat sich seit
damals bloss unwesentlich geändert. Kein anderer Risikofaktor ist derart
massgeblich an der Verringerung der Lebenserwartung beteiligt, wie der
Tabakkonsum. Jedes Jahr verursacht der Tabakkonsum in der Schweiz etwa 8'300
Todesfälle.

Um die Tabakprävention zu stärken, hat der Bundesrat im Jahre 2001 das
Nationale Programm zur Tabakprävention (NPTP) verabschiedet. Ein Ziel ist,
dass die Deklaration von Tabakprodukten Konsumentinnen und Konsumenten
sachlich und neutral informiert. Zu diesem Zweck müssen die Messmethoden für
die Inhaltsstoffe des Tabakrauchs aktualisiert werden. Zudem muss
Transparenz gewährt werden bei den Zusatzbezeichungen und bei der
Produktedeklaration. Die Tabakverordnung berücksichtigt auch die Neuerungen
der Europäischen Gemeinschaft (EG). Die EG hat im Jahre 2001 die Richtlinie
2001/37 erlassen. Sie verlangt schärfere Vorschriften für Tabakprodukte. So
dürfen zum Beispiel die Begriffe "light" oder "mild" auf Zigarettenpackungen
nicht mehr verwendet werden. Daneben regelt die Tabakverordnung das Verbot
der Abgabe von Einzelzigaretten und den Mindestinhalt der Packungen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2003. Innert dieser Frist
können Stellungnahmen beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht werden. Die
Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Internetseite
http://www.suchtundaids.bag.admin.ch/themen/sucht/index.html oder beim
Bundesamt für Gesundheit (E-Mail: tabakverordnung@bag.admin.ch) erhältlich.

Eidgenössisches Departement des Innern

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Bundesamt für Gesundheit,

Philippe Vallat, Leiter "Nationales Programm zur Tabakprävention"

Telefon 031 322 95 05