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Einführung des neuen Lohnausweises verschoben


MEDIENMITTEILUNG

Einführung des neuen Lohnausweises verschoben

10. Jul 2003 (ESTV) Der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK),
die Vereinigung der schweizerischen Steuerbehörden, hat beschlossen, die
Einführung des auf die Steuerperiode 2004 geplanten neuen Lohnausweises um
ein Jahr zu verschieben. Die Steuerbehörden unterstreichen damit ihre
Absicht, die Neuerung in enger Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden
so verträglich wie möglich zu gestalten.

Die Ausgestaltung des neuen Lohnausweises, namentlich aber auch dessen
elektronische Verwendbarkeit, bedarf noch abschliessender Abklärungen. Der
neue Lohnausweis dient der sachgerechten Deklaration der Einkünfte aus
unselbständiger Tätigkeit. Zunächst war seine Einführung auf die
Steuerperiode 2004 geplant. Die Verschiebung der Einführung des neuen
Lohnausweises, die von Arbeitgeberseite her gewünscht wurde, soll nunmehr
eine abschliessende Überprüfung der Vollzugstauglichkeit ermöglichen. Sie
hat zur Folge, dass er ab der Steuerperiode 2005 zur Verfügung steht und ab
der Steuerperiode 2006 verbindlich ist.

Mit dem neuen gesamtschweizerischen Lohnausweis bezwecken die Steuerbehörden
weder einen Systemwechsel noch eine Änderung der Bescheinigungspflicht der
Arbeitgeber. Er umschreibt aber die Bescheinigungspflicht transparenter und
präziser. Damit ermöglicht er einerseits den Arbeitnehmenden ein effizientes
und korrektes Ausfüllen der Steuererklärung, anderseits den Steuerbehörden
eine rasche Veranlagung ohne zeitraubende Rückfragen beim Steuerzahler oder
beim Arbeitgeber. Der neue Lohnausweis wird das bisherige Formular sowie -
dies im Zuge der Steuerharmonisierung - die unterschiedlich ausgestalteten
Lohnausweise in den Steuerformularen der Kantone ersetzen.

Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Erwin Widmer, Chef Kantonales Steueramt Solothurn, Werkhofstrasse 29c, 4509
Solothurn, 032 627 87 09, erwin.widmer@fd.so.ch

Raphaël Chassot, Administrateur, Service cantonal des contributions, Rue
Joseph-Piller 13, 1701 Fribourg, 026 305 32 70, chassotrap@fr.ch

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
http://www.estv.admin.ch