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Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia

Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia

Zusätzlich zu den bisher geltenden Sanktionsmassnahmen tritt am 9. Juli
2003 ein Importverbot für Rundhölzer und Holzprodukte aus Liberia in
Kraft. Gleichzeitig wurde die Ein- und Durchreisesperre gegenüber zwei
Personen aufgehoben.

Der Bundesrat hat am 2. Juli in Übereinstimmung mit der Resolution 1478
(2003) des UNO-Sicherheitsrates ein Importverbot für Rundhölzer und
Holzprodukte mit Ursprung in Liberia erlassen. Diese neue
Sanktionsmassnahme tritt am 9. Juli in Kraft.
Der UNO-Sicherheitsrat hatte am 6. Mai 2003 beschlossen, dass am 7.
Juli weltweit ein Importverbot für Rundhölzer und Holzprodukte aus
Liberia in Kraft treten soll, falls die liberianische Regierung bis zu
diesem Datum keine wirksamen Kontrollmassnahmen im Holzhandel einführt.
Gemäss UNO-Experten wird der Erlös aus dem Holzverkauf u.a. für
Waffenkäufe verwendet.Die schweizerischen Importe von Rundhölzern und
Holzprodukten aus Liberia sind äusserst gering. Im Jahr 2002 fanden
überhaupt keine Importe statt, in den drei Jahren zuvor beliefen sich
die Importe auf durchschnittlich 19'000 Fr./Jahr.

Zur Zeit besteht gegenüber Liberia ein Waffenembargo, ein Importverbot
für Rohdiamanten, Rundhölzer und Holzprodukte sowie eine Ein- und
Durchreisesperre für rund 120 Personen aus dem Umfeld von Präsident
Charles Taylor. Diese Massnahmen sind in der Verordnung vom 27. Juni
2001 über Massnahmen gegenüber Liberia geregelt.

In Umsetzung eines Beschlusses des für Liberia zuständigen
UNO-Sanktionskomitees wurden ferner zwei Namen von der Liste derjenigen
Personen gestrichen, für welche die  Ein- und Durchreisesperre gilt.

Der Verordnungstext sowie die Namensliste von Personen, die von der
Ein- und Durchreisesperre betroffen sind, sind auf der Internetseite
des seco abrufbar (www.seco-admin.ch, > Aussenwirtschaftspolitik, >
Exportkontrollen und Sanktionen, > Sanktionen).

Roland E. Vock,
 seco,
 Exportkontrollen und Sanktionen,
 Tel. 031 324 07 61