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Integrierte Finanzmarktaufsicht: Expertenbericht Teil I verabschiedet


MEDIENMITTEILUNG

Integrierte Finanzmarktaufsicht: Expertenbericht Teil I verabschiedet

07. Jul 2003 (EFD) Der Bundesrat hat am 30. November 2001 eine
Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli für die
gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht der Expertengruppe
Finanzmarkaufsicht (Bericht Zufferey) eingesetzt. Die Expertenkommission hat
nun einen ersten Teilbericht verabschiedet und dem Chef EFD zugestellt. Noch
offen sind die Sanktionen und eine allfällige Erweiterung der Aufsicht. Die
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu den Expertenvorschlägen und zum
Gesetzesentwurf ist für den Herbst 2003 geplant.

Die "Expertenkommission Zimmerli" hat in einem ersten Teilbericht Vorschläge
zur Organisation der "Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den
fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten verabschiedet. Die FINMA
soll als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit
ausgestaltet werden. Die Oberaufsicht der FINMA obliegt der
Bundesversammlung, wobei die Unabhängigkeit zu wahren ist. In dieser neuen
Behörde werden vorerst die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das
Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) organisatorisch zusammengeführt.
Die FINMA wird durch kostendeckende Gebühren und besondere Aufsichtsabgaben
finanziert.

FINMA: Organisation und Aufsichtsinstrumente

Die FINMA soll nach den Vorstellungen der Expertenkommission ein
strategisches und ein operatives Organ erhalten: Der Aufsichtsrat wird sich
vornehmlich mit der Strategie der integrierten Finanzmarktaufsicht
auseinandersetzen und die Geschäftsleitung in Grundsatzfragen beraten. Der
Geschäftsleitung obliegt der Vollzug der Aufsicht. Das Personal soll gemäss
den Vorstellungen der Expertenkommission ein eigenes, vom Bundesrat
erlassenes Personalstatut erhalten und öffentlich-rechtlich angestellt sein.

Neben der Neuorganisation legt die Expertenkommission auch ein
fachbereichsübergreifendes Aufsichtsinstrumentarium vor. Darunter fallen zum
Beispiel Regelungen zum Prüfungswesen, zur Zusammenarbeit der in- und
ausländischen Behörden sowie zur Informationstätigkeit der Behörde. Die
Expertenkommission sieht (wie unter anderem bereits heute im Bankensektor)
ein dualistisches Aufsichtssystem vor. In der Regel wird die Prüfung durch
eine Prüfgesellschaft (früher: "Revisionsstelle") vorgenommen, die vom
beaufsichtigten Institut beauftragt wird (Genehmigung durch die FINMA).
Gewisse Aktivitäten namentlich aus dem Versicherungsbereich eignen sich
nicht für eine indirekte Aufsicht. Die FINMA kann zudem bei Bedarf vertiefte
Prüfungen, oder bei schwerwiegenden Bedenken unabhängige Zweitprüfungen
verlangen; in komplexen Fällen führt sie selber parallele Prüfungen durch.
Das Gesetz regelt ferner detaillierte Bewilligungsvoraussetzungen für die
Prüfgesellschaften und die Voraussetzungen für den Bewilligungsentzug bei
Nichteinhaltung der Vorschriften.

Die Expertenkommission hat zudem bei der Verfeinerung der Gruppen- und
Konglomeratsaufsichtsbestimmungen (Allfinanz) im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes
(VAG) mitgewirkt. Die VAG-Botschaft ist vom Bundesrat verabschiedet worden.
Es gilt nun, weiterhin die Kernanliegen der FINMA mit der VAG-Revision sowie
weiteren Revisionen im Finanzbereich zu koordinieren.

Weitere Teile: Sanktionen und allfällige Erweiterungen der Aufsicht

Nach der Veröffentlichung dieses ersten Teilberichts wird sich die
Kommission in einem zweiten Schritt mit dem Sanktionenbericht der EBK vom
April 2003 und den Vorschlägen für die Erweiterung und Verstärkung des
Sanktionenkatalogs der Finanzmarktaufsicht befassen. Zudem wird sie sich
vertieft mit der Frage einer Erweiterung der prudentiellen Aufsicht über die
unabhängigen Vermögensverwalter, Introducing Broker und Devisenhändler
befassen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf mit erläuterndem Bericht ist in
Erarbeitung. Gleichzeitig wird die Expertenkommission zur Frage der
Integrierung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in die
neue Aufsichtsbehörde Stellung nehmen.

Sachauskünfte: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / Vizepräsidentin
der Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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