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Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 verabschiedet


MEDIENMITTEILUNG

Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 verabschiedet

02. Jul 2003 (EFD) Das Entlastungsprogramm 2003 (EP 03) ist reif für die
parlamentarische Beratung, nachdem der Bundesrat heute die dazu gehörende
Botschaft verabschiedet hat. Die Vorlage entspricht weitgehend dem
Vernehmlassungsbericht. Denn die Situation des Haushalts liess es nicht zu,
bei den Entlastungsmassnahmen Abstriche vorzunehmen. Ein Herausbrechen
einzelner Teile hätte zudem die Ausgewogenheit des Programms in Frage
gestellt. Gewisse Änderungen waren allerdings nötig, da einzelne Massnahmen
mit unerwünschten Nebeneffekten verbunden gewesen wären, die bei
Ausarbeitung der Massnahmen noch nicht deutlich genug erkennbar waren. Diese
Änderungen führen zu geringeren Entlastungen von insgesamt rund 80 Millionen
Franken; das EP 03 beläuft sich damit noch auf knapp 3,3 Milliarden. Was die
weiterhin angespannte Einnahmenseite betrifft, so mussten die Schätzungen
für 2004 gegenüber den Budgetweisungen vom Februar noch einmal um 700
Millionen zurückgenommen werden. Damit ist im kommenden Jahr mit einem
Defizit von rund 3,2 Milliarden zu rechnen. Mit Rücksicht auf die
stagnierende Wirtschaft hält der Bundesrat dennoch an einer gestaffelten
Umsetzung des EP 03 fest. Gegenüber dem laufenden Jahr soll der Haushalt im
Jahr 2004 im Rahmen der Teuerung wachsen dürfen. Das entspricht einer realen
Stabilisierung.

Die Ergebnisse der konferenziellen Vernehmlassung zum EP 03 sind sowohl
bezüglich der Sanierungsstrategie des Bundesrates wie auch der einzelnen
Entlastungsmassnahmen kontrovers ausgefallen. Gleichzeitig wurde deutlich,
dass sich eine hinreichende Akzeptanz für ein solches Programm nur finden
lässt, solange eine gewisse Opfersymmetrie gewährleistet bleibt. Der
Bundesrat hat deshalb davon abgesehen, gegenüber der Vernehmlassungsvorlage
grundlegende Korrekturen vorzuschlagen. Würden einzelne Massnahmen aus dem
EP 03 herausgebrochen oder auch nur stark verwässert, so wäre das
Gleichgewicht gestört. Das EP 03 erträgt keine substantiellen Abstriche,
wenn damit wirklich eine nachhaltige finanzpolitische Trendwende eingeleitet
werden soll.

Anpassungen an der Vernehmlassungsvorlage

Wo das aus sachlichen Gründen angezeigt war, hat der Bundesrat dennoch
kleinere Anpassungen vorgenommen. So wird das Entlastungsvolumen im Bereich
der AHV infolge einer Schätzkorrektur um 35 Millionen reduziert.
Geringfügige materielle Änderungen waren zudem nötig, um unerwünschte
Effekte zu korrigieren:

- Kollektive Leistungen der IV: Bei Umsetzung der Vernehmlassungsvorlage
hätte den Institutionen der Invalidenhilfe im Betriebsjahr 2004 rund 50
Millionen weniger zur Verfügung gestanden als 2003. Die Kürzung wird deshalb
entsprechend reduziert. Für das EP 03 resultieren daraus infolge des
nachschüssigen Beitragssystems und der Beteiligung des Bundes an den
IV-Ausgaben im Umfang von 37,5 Prozent Mindereinsparungen von 9,4 Millionen
(2005) bzw. 18,8 Millionen (ab 2006). Die zur Umsetzung dieser
Entlastungsmassnahme notwendige Anpassung der IV-Verordnung ist vom
Bundesrat heute ebenfalls verabschiedet worden (siehe separate
Pressemitteilung des EDI).

- Lärmschutz übriges Strassennetz: Die alleinige Übernahme der geschätzten
Kosten von rund 1,2 Milliarden für die Lärmschutzsanierung des übrigen
Strassennetzes hätte die Möglichkeiten vieler Städte und Gemeinden
überstiegen. Statt der vorgesehenen Streichung der Bundesbeiträge wird nun
vorgeschlagen, die heute geltenden Beitragssätze von 40-70 Prozent zu
halbieren. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ab 2005 deutlich höhere
Erträge aus den Kantonsanteilen an der Leistungsabhängigen
Schwerverkehrsabgabe zur Verfügung stehen werden. Diese sind für die
ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs vorgesehen. Diese Änderung reduziert
das Entlastungsvolumen 2006 um 4 Millionen.

- Regionaler Personenverkehr: In der Vernehmlassungsvorlage sah der
Bundesrat vor, die Mittel für den Regionalen Personenverkehr (RPV) ab 2005
um 15 Millionen jährlich aufzustocken. Wie sich inzwischen bestätigte,
reicht dieser Betrag nicht aus, um das heutige Verkehrsangebot zu
finanzieren. Neu werden die Mittel für den RPV deshalb um 35 (2005) bzw. 45
Millionen (2006) aufgestockt. Damit verbleibt noch eine Lücke von je 10
Millionen, die durch eine gemeinsame Anstrengung der Kantone und
Transportunternehmungen zu schliessen sein wird. Das Entlastungsvolumen
reduziert sich damit um 5 Millionen; der grössere Teil der Aufstockungen
kann beim Bundesamt für Verkehr kompensiert werden.

- EnergieSchweiz: Der Vernehmlassungsbericht sah vor, sämtliche Mittel, die
dem Programm EnergieSchweiz bisher zur Verfügung gestanden haben, zu
streichen. Gleichzeitig schickte der Bundesrat Ersatzmassnahmen in die
Vernehmlassung (stärkere Regulation, Energielenkungsabgabe). Diese stiessen
indes mehrheitlich auf Ablehnung. Damit EnergieSchweiz als energie- und
klimapolitische Koordinationsplattform weiter geführt werden kann, beschloss
der Bundesrat deshalb, die vorgesehene Entlastung um 20 Millionen zu
reduzieren. Damit bleibt es auch möglich, weiterhin Massnahmen der
rationellen Energieverwendung und des Technologietransfers zu fördern.

Gemessen am Finanzplan vom 30. September 2002 bringt das EP 03 für den
Bundeshaushalt im Jahr 2006 damit Verbesserungen von knapp 3,3 Milliarden.
Davon entfallen rund 85% auf ausgabenseitige Massnahmen. Das
Ausgabenwachstum 2002-2006 kann damit auf jährlich durchschnittlich 2,1%
begrenzt werden.

Noch einmal tiefere Einnahmen

Anpassungen waren sodann auch nötig bei den volkswirtschaftlichen Eckwerten
(siehe Kasten Wirtschaftliche Eckwerte) und bei den Einnahmenschätzungen.
Gegenüber den Budgetweisungen vom 26. Februar mussten diese noch einmal um
700 Millionen (2004) bzw. 400 (2005) und 100 Milllionen (2006)
zurückgenommen werden. Statt eines Defizits von 2,5 Milliarden (Stand
Vernehmlassungsbericht) resultiert nun 2004 ein negativer Saldo von 3,2
Milliarden. Dies auch deshalb, weil der Bundesrat aus konjunkturellen
Gründen an der im Vernehmlassungsbericht vorgesehenen gestaffelten Umsetzung
des Entlastungsprogramms festhält. Zu diesem Zweck unterbreitet er im Rahmen
des EP 03 eine kleine Revision des Finanzhaushaltgesetzes. Sie sieht vor,
ein zum Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse vorhandenes
strukturelles Defizit in vier Schritten abzubauen ("Abbaupfad"). Infolge der
voraussichtlich weiter sinkenden Einnahmen schlägt der Bundesrat vor, die
zulässigen Defizite in den Jahren 2004 bis 2006 gegenüber der
Vernehmlassungsvorlage zu erhöhen. Damit kann der Bund seinem
antizyklischen, derzeit expansiven finanzpolitischen Kurs weiterhin treu
bleiben und mit restriktiven Impulsen zuwarten, bis die Wirtschaft wieder im
Aufschwung ist (siehe Kasten Veränderung der effektiven Defizite).

Voranschlag 2004

Für den Voranschlag (VA) des nächsten Jahres bleibt der Bundesrat
unverändert beim Ziel einer realen Stabilisierung des Haushalts (VA 03 +
0,7%). Gegenüber der Ersteingabe der Departemente und Ämter müssen zu diesem
Zweck die Ausgaben über den Sommer noch um 400 Millionen zurückgenommen
werden. Neben gezielten Kürzungen steht - wie bereits in den Budgetweisungen
in Aussicht genommen - der Erlass einer Kreditsperre im Vordergrund. Weitere
Bereinigungen sind auch beim Legislaturfinanzplan 2005-2007 nötig. Die
Arbeiten daran werden schwergewichtig im Herbst 2003 an die Hand genommen.
Der Legislaturfinanzplan wird alle vier Jahre erstellt und zusammen mit den
Legislaturzielen des Bundesrates im Frühling 2004 verabschiedet.

Sanierung des Haushalts noch nicht abgeschlossen

Auch nach vollständiger Umsetzung des EP 03 verbleibt im Bundeshaushalt ein
beträchtlicher Sanierungsbedarf. Aus heutiger Sicht beträgt er 2006 rund 1,3
Milliarden (siehe Kasten Auswirkungen EP 03). Der Bundesrat hebt in der
Botschaft hervor, dass bei einem dauerhaften Wegbrechen von Steuern und/oder
bei Verwässerung des Sanierungspakets im Parlament im wesentlichen nach
einnahmenseitigen Kompensationen gesucht werden müsse. Er macht sodann
deutlich, dass eine weitergehende Reduktion der Ausgabenentwicklung, sofern
sie politisch als notwendig erachtet wird, tiefgreifende Systemreformen
erfordern würde, z.B. im Bereich Soziales und Gesundheit. Solche können
jedoch nicht einem einmaligen Kraftakt überbürdet werden. Sie bedürfen
vielmehr einer längeren Vorbereitungs- und Beratungszeit und haben auch
bezüglich ihrer finanziellen Entlastungswirkung einen anderen Zeithorizont.

Ganze Medienmitteilung inkl. Tabellen nur im PDF-Format verfügbar:

www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/07/botsch-ep.pdf

Auskünfte: Peter Siegenthaler, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 05
Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 323 86 09

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