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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Keine Strafverfolgung der italienischen Parlamentarier

Der Bundesrat hat heute Morgen entschieden, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung der zwei italienischen Parlamentarier und der anderen Mitglieder der Delegation, die am vergangenen 8. Mai versucht hatten, sich beim Konkursamt Lugano Unterlagen zu beschaffen, nicht zu erteilen.

Der Bundesrat hat deshalb die Bundesanwaltschaft beauftragt, das Verfahren, das diese in Anwendung von Artikel 271 des Strafgesetzbuches (Verbotene Handlungen für einen fremden Staat) aufgenommen hatte, einzustellen.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Vorgehen der italienischen Delegation die Souveränität und die territoriale Integrität der Schweiz verletzt hat und nicht hingenommen werden kann. Es muss deshalb unbedingt sichergestellt werden, dass sich solche Vorkommnisse nicht wiederholen.

Die Eröffnung eines Strafverfahrens gestützt auf Artikel 271 des Strafgesetzbuches, wie es die Bundesanwaltschaft beantragt hat, ist ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist aber auch möglich, auf politischem und diplomatischem Weg die schweizerische Souveränität zu schützen.

Im vorliegenden Fall – dem die Bundesanwaltschaft aus strafrechtlicher Sicht eher geringe Bedeutung zumisst – muss hervorgehoben werden, dass die betroffenen schweizerischen Behörden mit Bestimmtheit reagiert haben. Die Mitglieder der italienischen Delegation wurden angehalten, festgenommen und befragt. Zudem hat die Schweiz über ihren Botschafter in Rom beim italienischen Justizministerium mit Nachdruck protestiert. Dieses hat sein Bedauern geäussert.

Der Bundesrat hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die italienischen Behörden nach dieser diplomatischen Intervention der Schweiz auf den rechtlich vorgezeichneten Weg eingeschwenkt sind und ein Rechtshilfegesuch gestellt haben, das allen Formerfordernissen genügte und dem in der Folge auch entsprochen werden konnte. Das zeigt, dass die italienischen Behörden aus ihrem nicht angemessenen Verhalten die richtigen Lehren gezogen haben.

Die klare Haltung der Schweiz in dieser Angelegenheit wird im Übrigen gewährleisten, dass das Verhalten der italienischen Delegation künftig keine Nachahmung finden wird.

Angesichts dieser Sachlage ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Eröffnung eines Strafverfahrens nicht angezeigt ist.

Der Bundesratssprecher

Achille Casanova

Vizekanzler

Bern, 2. Juli 2003