Der Bundesrat hat heute
Morgen entschieden, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung der zwei
italienischen Parlamentarier und der anderen Mitglieder der Delegation, die am
vergangenen 8. Mai versucht hatten, sich beim Konkursamt Lugano Unterlagen zu
beschaffen, nicht zu erteilen.
Der Bundesrat hat deshalb
die Bundesanwaltschaft beauftragt, das Verfahren, das diese in Anwendung von
Artikel 271 des Strafgesetzbuches (Verbotene Handlungen für einen fremden Staat)
aufgenommen hatte, einzustellen.
Der Bundesrat ist der
Auffassung, dass das Vorgehen der italienischen Delegation die Souveränität und
die territoriale Integrität der Schweiz verletzt hat und nicht hingenommen
werden kann. Es muss deshalb unbedingt sichergestellt werden, dass sich solche
Vorkommnisse nicht wiederholen.
Die Eröffnung eines
Strafverfahrens gestützt auf Artikel 271 des Strafgesetzbuches, wie es die
Bundesanwaltschaft beantragt hat, ist ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.
Es ist aber auch möglich, auf politischem und diplomatischem Weg die
schweizerische Souveränität zu schützen.
Im vorliegenden Fall – dem
die Bundesanwaltschaft aus strafrechtlicher Sicht eher geringe Bedeutung zumisst
– muss hervorgehoben werden, dass die betroffenen schweizerischen Behörden mit
Bestimmtheit reagiert haben. Die Mitglieder der italienischen Delegation wurden
angehalten, festgenommen und befragt. Zudem hat die Schweiz über ihren
Botschafter in Rom beim italienischen Justizministerium mit Nachdruck
protestiert. Dieses hat sein Bedauern geäussert.
Der Bundesrat hat mit
Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die italienischen Behörden nach dieser
diplomatischen Intervention der Schweiz auf den rechtlich vorgezeichneten Weg
eingeschwenkt sind und ein Rechtshilfegesuch gestellt haben, das allen
Formerfordernissen genügte und dem in der Folge auch entsprochen werden konnte.
Das zeigt, dass die italienischen Behörden aus ihrem nicht angemessenen
Verhalten die richtigen Lehren gezogen haben.
Die klare Haltung der
Schweiz in dieser Angelegenheit wird im Übrigen gewährleisten, dass das
Verhalten der italienischen Delegation künftig keine Nachahmung finden wird.
Angesichts dieser Sachlage
ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Eröffnung eines Strafverfahrens nicht
angezeigt ist.
Der
Bundesratssprecher
Achille
Casanova
Vizekanzler
Bern, 2. Juli 2003