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Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak:

Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak:
Inkraftsetzung der Namensliste

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Namensliste der
Personen, deren Gelder einzufrieren sind, in Kraft gesetzt. Das für den
Irak zuständige Sanktionskomitee der UNO hatte diese Liste am 30. Juni
veröffentlicht.

Die Liste, welche in den Anhang der Verordnung über
Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak übernommen wurde,
umfasst die Namen von 55 natürlichen Personen. Es handelt sich dabei um
den ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam Hussein sowie hochrangige
Mitglieder seines Regimes.
Die Gelder, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle dieser Personen
und deren nächsten Familienmitgliedern befinden, sowie von Unternehmen,
die durch diese Personen kontrolliert werden, sind gesperrt. Personen
und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen
anzunehmen ist, dass sie unter diese Sperre fallen, müssen diese dem
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich melden.
Bereits früher gesperrt wurden die Gelder der ehemaligen irakischen
Regierung und von ihr kontrollierten Unternehmen. Der Bundesrat hatte
am 28. Mai 2003 in Übereinstimmung mit Resolution 1483 (2003) des
UNO-Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 beschlossen, die meisten im Jahre
1990 eingeführten Embargomassnahmen gegenüber der Republik Irak
aufzuheben. Aufgehoben wurden das Handelsverbot, die Beschränkungen im
Flugverkehr sowie das Verbot, Gelder in den Irak zu transferieren. Neu
eingeführt wurden Massnahmen im Bereich der Kulturgüter, verboten ist
zudem weiterhin die Lieferung von Rüstungsgütern.

Roland E. Vock,
 seco,
 Exportkontrollen und Sanktionen,
 Tel. 031 324 07 61