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CONFOEDERATIO HELVETICA
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EU-Erweiterung: Bundesrat verabschiedet Verhandlungsmandat zur Personenfreizügigkeit

Bern, 02.07.2003. Das Abkommen des freien Personenverkehrs soll auf die
neuen EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden: Der Bundesrat hat nach
Konsultation der Kantone und der aussenpolitischen Kommissionen des
Parlaments das entsprechende Verhandlungsmandat verabschiedet.

Der Bundesrat sieht sich nach seinen Konsultationen mit der Konferenz der
Kantonsregierungen und den aussenpolitischen Kommissionen von National- und
Ständerat in seiner Position bestätigt. Der Mandatsentwurf des Bundesrates
vom 14. Mai 2003 wurde gutgeheissen, so dass die Verhandlungen zur
Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Länder aufgenommen
werden können.
Die EU wird sich am 1. Mai 2004 um voraussichtlich zehn neue Mitgliedländer
erweitern (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien,
Tschechien, Ungarn, Zypern). Dadurch werden sechs der sieben bilateralen
Abkommen zwischen der Schweiz und der EU automatisch auf die neuen
Mitgliedstaaten ausgedehnt. Nur für das Personenfreizügigkeitsabkommen sind
Verhandlungen nötig.

Gegenstand der Verhandlungen mit der EU werden angemessene
Übergangsre-gelungen sein. Mit Fristen und Kontingenten soll die Zuwanderung
gesteuert und unter gewissen Voraussetzungen begrenzt werden, wie dies
bereits im Freizü-gigkeitsabkommen gegenüber den bisherigen EU-Mitgliedern
möglich ist. Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll auch gegenüber den neuen
Mitgliedländern schrittweise geöffnet werden.

Die EU-Erweiterung bewirkt eine bedeutende Öffnung des auf 450 Millionen
Menschen anwachsenden EU-Binnenmarkts und ist für die Schweizer Wirtschaft
eine Chance. Sodann ergeben sich für die Rekrutierung von qualifizierten
Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante Perspektiven.

Fakultatives Referendum

In der Schweiz werden die eidgenössischen Räte über das
Verhandlungser-gebnis mit der EU befinden. Der Parlamentsbeschluss
untersteht dem fakulta-tiven Referendum. Mit dem Inkrafttreten der
Ausdehnung des Abkommens ist frühestens 2005 zu rechnen. Die Ausdehnung des
Freizügigkeitsabkommens ändert nichts daran, dass die Bundesversammlung im
Jahr 2009 - sieben Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens -
über die Weiterfüh-rung des Abkommens entscheiden wird. Auch dieser
Entscheid wird dem fakultativen Referendum unterstehen.

Keinen Einfluss haben die anstehenden Verhandlungen auf die flankierenden
Massnahmen, die am 1. Juni 2004 in Kraft treten und auch auf Erwerbstätige
aus den EU-Neumitgliedstaaten Anwendung finden werden. Diese Massnahmen
schützen die schweizerischen Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping. Die
effiziente Umsetzung und konsequente Anwendung dieser Massnahmen wird von
grosser Wichtigkeit sein.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen seit dem
1. Juni 2002 sowie EU-Studien über Migrationsbewegungen infolge der
EU-Erweiterung zeigen, dass nicht mit einer übermässigen Zuwanderung zu
rechnen ist.

Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens liegt auf der Linie der
Migrati-onspolitik des Bundesrates. Diese sieht einerseits eine Öffnung
gegenüber der EU/EFTA vor, anderseits wird die Zuwanderung aus allen anderen
Staaten auf qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt.

Weitere Auskünfte:
Dieter W. Grossen, Stellvertretender Direktor IMES, Tel. 031 323 51 18