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Neues Parkkonzept stösst mehrheitlich auf gutes Echo

Medienmitteilung

Neues Parkkonzept stösst mehrheitlich auf gutes Echo

Der Bundesrat hat vom Vernehmlassungsbericht zur Teilrevision des Natur- und
Heimatschutzgesetzes (NHG) Kenntnis genommen. Das Prinzip von drei
unterschiedlichen Parktypen und die zentrale Rolle der regionalen
Bevölkerung bei der Gründung von neuen Pärken wird allgemein begrüsst. Nun
wird zu Handen des Parlamentes eine Botschaft ausgearbeitet.

Die Gesetzesrevision soll die Gründung von Natur- und Landschaftspärken
ermöglichen : Diese müssen auf regionalen Initiativen beruhen und von den
Kantonen unterstützt werden. Der Bund prüft die Parkprojekte auf ihre
Qualität, anerkennt sie als Pärke von nationaler Bedeutung, unterstützt sie
finanziell und erteilt ihnen das Recht, an Produkte und Dienstleistungen
Parklabels zu verleihen.

Die Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien und der Organisationen
äussert sich positiv über den Revisionsentwurf. Einzelne Parteien (FDP) und
Verbände (Economiesuisse, Schweiz. Gewerbeverband) äussern Bedenken, dass
die Anliegen der regionalen Wirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt
werden könnten. SVP und LPS lehnen die Teilrevision des NHG grundsätzlich
ab.

In allen Stellungnahmen wird das in der Revision festgelegte Prinzip bejaht,
dass die Neugründung eines Parks von der Initiative der betreffenden Region
ausgehen soll.

Bedürfnis nach marktfähigen Namen

Die Namensgebung der drei vorgesehenen Parktypen hat unterschiedliche
Reaktionen ausgelöst. Der Begriff "Nationalpark" war unbestritten. Der Name
"Landschaftspark"  hingegen findet nur eine geringe Zustimmung. Die Kritiker
dieses Begriffes schlagen vor, dass sich die Schweiz an international
verwendete Namen anlehnen soll und betonen damit das Bedürfnis nach
marktfähigen Namen, die im internationalen Tourismusmarkt Erfolge
versprechen.

Der Bundesrat hat entschieden, den Begriff "Landschaftspark" in  "Regionaler
Naturpark" umzuwandeln. Das ist dem ursprünglich vorgeschlagenen Namen für
die dritte Parkkategorie, dem "Naturpark", sehr ähnlich. Deshalb soll für
diese Parkkategorie in der Botschaft zur Gesetzesrevision ein anderer
Begriff vorgeschlagen werden.

Der Bundesrat gab die Teilrevision in die Vernehmlassung, weil seit einiger
Zeit Kreise des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Regionalentwicklung
gefordert hatten, gesetzliche Grundlagen für neue Parkgebiete zu schaffen.
Das Ziel solcher Pärke: die Natur und Landschaft zu erhalten und
gleichzeitig Impulse für die Regionalwirtschaft zu geben.

Touristische Attraktionen

In vielen Regionen prüfen zur Zeit Bevölkerung, Gemeinden und regionale
Körperschaften die Gründung von Natur- und Landschaftspärken. Dabei streben
sie an, wertvolle Lebensräume zu schützen und zu pflegen sowie besonders
schöne Landschaften in die regionalen Wirtschaftskreisläufe einzubetten und
auf dem ökotouristischen Markt anzubieten. Verschiedene parlamentarische
Vorstösse unterstützen diese Aktivitäten.

Die Vernehmlassungsfrist dauerte von September 2002 bis Januar 2003. Es
gingen 133 Stellungnahmen ein, darunter jene aller 26 Kantone, von acht
Parteien der Bundesversammlung, von 3 Spitzenverbänden der Wirtschaft und
von 19 Organisationen des Natur- und Heimatschutzes. 24 Eingaben stammen aus
Gebieten mit Parkprojekten.

Nun arbeitet das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) für den
Bundesrat eine Botschaft zur Gesetzesrevision zu Handen des Parlaments aus.
Bis im Herbst 2003 sollte sie vorliegen.

Bern, 2. Juli 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: - Willy Geiger, Vizedirektor BUWAL, Tel. 079 687 11 67

- Franz-Sepp Stulz, BUWAL, Abteilungschef Natur, Tel. 031 322 80 66

Beilagen: Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens