Auflösung der eidgenössischen Linthunternehmung
Medienmitteilung
Auflösung der eidgenössischen Linthunternehmung
Der Bundesrat hat heute das Bundesgesetz über die Auflösung der
Linthunternehmung per 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Damit gehen der
Escher- und der Linthkanal vom Bund auf die beteiligten Kantone über.
Ab dem 1. Januar 2004 führen die Kantone Glarus, Schwyz, St. Gallen und
Zürich, gestützt auf eine Interkantonale Vereinbarung, das Linthwerk als
Anstalt nach kantonalem Recht weiter. Die Linthkommission ist zur Zeit
daran, die im Zusammenhang mit der Übertragung notwendigen Grundlagen zu
schaffen (Erlass neuer Vorschriften, Änderungen im Grundbuch etc.). Das
Bundesgesetz über die Auflösung der Linthunternehmung wurde von den
eidgenössischen Räten bereits am 5. Oktober 2001 verabschiedet. Mit der nun
vom Bundesrat beschlossenen Inkraftsetzung des Gesetzes tritt auch die
Interkantonale Vereinbarung in Kraft. Damit wird die rechtsstaatlich
korrekte Abwicklung der bevorstehenden Gesamtsanierung des Linthwerks
("Linth 2000") gewährleistet.
In den nächsten 15 bis 20 Jahren sollen die alten wasserbaulichen Anlagen
mit einem Aufwand von rund 80 Millionen Franken umfassend erneuert werden.
"Linth 2000" verbindet den modernen Hochwasserschutz mit einer zeitgemässen
ökologischen Aufwertung des Linthwerks.
Bern, 2. Juli 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Bundesamt für Wasser und Geologie, Andreas Götz, 032 328 87 86