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Bundesrat genehmigt den Richtplan des Kantons Bern mit Vorbehalten

Medienmitteilung

Bundesrat genehmigt den Richtplan des Kantons Bern mit Vorbehalten

Der Bundesrat hat heute den Richtplan des Kantons Bern genehmigt. Das
Planwerk wurde vollständig neu erstellt und ersetzt den bisher gültigen
Richtplan aus dem Jahr 1986. Da der revidierte Berner Plan sowohl inhaltlich
als auch formal den Vorstellungen des Bundes nur bedingt entspricht, kann er
nur mit einigen Vorbehalten genehmigt werden. Im Prüfungsbericht wird aber
auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der neue Berner Richtplan im
Kanton viel in Bewegung gesetzt hat und eine deutliche Verbesserung
gegenüber der bisherigen Situation darstellt.

Als Führungsinstrument des Regierungsrates dient der revidierte Berner
Richtplan erklärtermassen dazu, Prioritäten festzulegen. Er strebt nicht
Vollständigkeit an, sondern will den Rahmen setzen für nachgeordnete
kantonale und regionale Planungsinstru­mente. Entsprechend seiner Konzeption
enthält der Richtplan nur wenige räumlich konkrete Aussagen und verzichtete
ursprünglich auch auf eine Karte. Damit entspricht er den Anforderungen des
Bundes an die kantonalen Richtpläne nur bedingt. Er unterscheidet sich auch
von den neueren Planwerken der anderen Kantone. In dieser Beziehung, wie
auch im Hinblick auf die behandelten Themen, bedarf der Richtplan im Rahmen
der künftigen Weiterentwicklung und Bewirtschaftung noch der Vertiefung und
Ergänzung:

 - Um die räumliche und inhaltliche Konkretisierung der Richtplanung zu
verbessern, wird der Kanton aufgefordert, innerhalb von zwei Jahren sein
geplantes Richtplan-Informationssystem im Internet aufzubauen. Dieses soll
über die Richtplaninhalte hinaus die Verknüpfung mit den umfangreichen
Grundlagen und mit den Aussagen der nachgeordneten Planungsebenen erlauben.

- Bis zur nächsten Berichterstattung in vier Jahren hat der Kanton zudem die
heute fehlenden Grundlagen zu folgenden Bereichen aufzuarbeiten: Bauzonen
und Siedlungsentwicklung, Stand der Lärmsanierung, Fruchtfolgeflächen,
räumliche Konflikte im Zusammenhang mit Naturgefahren, Abstimmung des
Grundwasserschutzes mit anderen Raumnutzungen und Bodenschutz.

Bei den Regelungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen wird der Richtplan
in einigen Punkten mit der Genehmigung des Bundesrates geändert. Vorläufig
nicht genehmigen konnte der Bundesrat die ausgeschiedenen
Streusiedlungsgebiete in den Agglomerationen Bern, Biel, Burgdorf,
Interlaken und Thun. Er verlangt vom Kanton eine Überprüfung der Abgrenzung
nach räumlich-geographischen Kriterien und solchen der Erreichbarkeit. In
Agglomerationsgemeinden ist für den Bund die Notwendigkeit der Stärkung der
Dauerbesiedlung mittels erleichterten Umnutzungsmöglichkeiten nicht gegeben.
In touristischen Gebieten will der Bundesrat die Umnutzungsmöglichkeiten auf
die ganzjährige Wohnnutzung beschränkt wissen.

Dennoch kann festgehalten werden, dass der neue Richtplan im Kanton viel in
Bewegung gesetzt hat und in einzelnen Themenbereichen innovative Lösungen
aufzeigt. Insbesondere die Abstimmung von Verkehr, Siedlung und Lufthygiene
(Berner Fahrleistungsmodell), die Koordination mit den Richtlinien der
Regierungspolitik und dem Finanzplan und die zentrale Bedeutung, die einem
Controlling der Richtplaninhalte und einer aussagekräftigen Raumbeobachtung
zugemessen wird, sind richtungsweisend.

Bern, 2. Juli 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Dr. Fritz Wegelin, Vizedirektor Bundesamt für Raumentwicklung,
3003 Bern, Tel. 031/322 40 70, E-Mail: fritz.wegelin@are.admin.ch oder

Claudia Guggisberg, Bundesamt für Raumentwicklung, 3003 Bern, Tel. 031/322
40 68, E-Mail: claudia.guggisberg@are.admin.ch .

Beilagen: Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 19. Mai
2003