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Beiträge an Behinderteninstitutionen steigen um 40 % trotz Ausgabenreduktion

Eidgenössisches Departement

des Innern

     Medienmitteilung

     Bern, den 2. Juli 2003

Beiträge an Behinderteninstitutionen steigen um 40 % trotz Ausgabenreduktion

Die Beiträge an Behinderteninstitutionen für Erwachsene, d.h. Wohnheime und
Werkstätten für Behinderte werden in den nächsten Jahren weiterhin deutlich
steigen trotz der Sanierungsmassnahmen, die der Bundesrat am Mittwoch
verabschiedet hat. Die Institutionen erhalten im Jahr 2006 insgesamt 1,4
Milliarden Franken gegenüber 1 Milliarde Franken im Jahr 2000. Die
Beitragssteigerung von 40% in diesen 6 Jahren sowie der Zuwachs der Beiträge
an Sonderschulen werden von der Änderung der Verordnung über die
Invalidenversicherung, welche die Regierung beschlossen hat, nicht in Frage
gestellt.

Die beschlossene Verordnungsänderung, welche den Kostenanstieg begrenzt,
stellt den Willen der Behörden, den qualitativen und quantitativen Ausbau
des Angebots für behinderte Menschen auch künftig zu gewährleisten, nicht in
Frage. Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Bemerkungen im
Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Rechnung getragen und vorgeschlagen,
den für diesen Bereich veranschlagten Sparbetrag zu senken. Der Beitrag der
IV wird nun anstatt um die geplanten 268 Millionen Franken nur um insgesamt
218 Millionen Franken reduziert (Anteil des Bundes: 81 Millionen Franken
statt 100 Millionen Franken).

Zur Vermeidung des Giesskannenprinzips bei den Betriebsbeiträgen erhalten
die Wohnheime und Werkstätten ab 2004 grundsätzlich denselben Betrag wie im
Jahr 2000 zuzüglich Teuerung. Heime und Werkstätten, die einen konkreten
Mehrbedarf geltend machen können, wie beispielsweise die Schaffung neuer
Plätze oder die Erhöhung der Betreuungskosten, erhalten zusätzliche
Beiträge. Hierfür werden im Jahr 2004 zusätzlich 230 Millionen Franken und
in den beiden folgenden Jahren je zusätzlich 45 Millionen Franken
budgetiert.

Der Kostenanstieg bei den Werkstätten und Wohnheimen für Behinderte war in
den letzten Jahren ausserordentlich hoch. 2001 betrug er zum Beispiel mehr
als 11%. In vielen Fällen kann der Anstieg weder mit einem Platzausbau noch
mit intensivierter Betreuung erklärt werden. Mit der Verordnungsänderung
erhält der Bund nun die Möglichkeit, die vorhandenen Mittel gezielter und
wirkungsvoller einzusetzen.

Die von einigen Institutionen öffentlich geäusserten Befürchtungen, Angebot
und Qualität würden beeinträchtigt, sind nicht gerechtfertigt. Die den
Behindertenwohnheimen und - werkstätten zur Verfügung gestellten und im
Finanzplan eingestellten Mittel widerspiegeln einen hohen Solidaritätsgrad,
denn die Institutionen werden im Jahr 2006 über 40 % mehr Mittel verfügen
als im Jahr 2000.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNEREN

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:  031 / 322 91 17

                     Dorothea Zeltner Kamber

                     Bereichsleiterin Werkstätten, Wohnheime und
Organisationen

                     Geschäftsfeld Invalidenversicherung

                     Bundesamt für Sozialversicherung

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter
www.bsv.admin.ch