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Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA-Chile

Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA-Chile

Bundesrat Joseph Deiss hat am 26 Juni 2003 zusammen mit Vertretern der
anderen EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) ein umfassendes
Freihandelsabkommen mit Chile unterzeichnet. Das Abkommen soll am 1.
Februar 2004 in Kraft treten.

Das Abkommen verwirklicht den Freihandel für Industrieprodukte. Es
gewährleistet damit den diskriminierungsfreien Marktzugang für die
EFTA-Staaten auf dem chilenischen Markt insbesondere auch gegenüber den
anderen Freihandelspartnern Chiles, darunter die EU und die USA.
Zusätzlich enthält das Abkommen Rechtsgarantien und Öffnungen für eine
grosse Zahl von Dienstleistungssektoren (mit einer Entwicklungsklausel
für Finanzdienstleistungen) und für grenzüberschreitende Investitionen
(niederlassungsrechtliche Garantien für Unternehmen). Weiter erreichen
die EFTA-Staaten Zugang zu den Märkten des Öffentlichen
Beschaffungswesens Chiles, welcher mit den Regelungen des
plurilateralen WTO-Abkommens (an welchem Chile nicht teilnimmt)
vergleichbar ist. Dazu kommt ein über das WTO-Niveau hinausgehender
Schutz des Geistigen Eigentums. Um den Besonderheiten der
Landwirtschaftsmärkte und -politiken der einzelnen EFTA-Staaten
Rechnung zu tragen, wird der Handel mit Agrarprodukten in bilateralen
Zusatzabkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit Chile geregelt. Dabei
bleibt der Schutz der sensiblen Produkte im Rahmen der schweizerischen
Landwirtschaftspolitik auch gegenüber Chile aufrechterhalten.
Chile ist ein regional wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz. Die
Exporte nach Chile betrugen im Jahr 2002 wertmässig ca. 150 Millionen
Franken (v. a. Maschinen, Chemikalien, Pharmazeutika, Uhren und
Instrumente), die Importe ca. 60 Millionen Franken (v. a.
Landwirtschaftsprodukte, Papier- und Metallwaren). Chile ist ein
Wirtschaftspartner mit erheblichem Wachstumspotential, welches die
Schweizer Wirtschaft dank dem vorliegenden Abkommen vermehrt  wird
nutzen können. Die Schweizer Direktinvestitionen in Chile erreichten
Ende 2001 einen Bestand von über 800 Millionen Franken.
Das mit Chile ausgehandelte Abkommen ist (nach jenen mit Mexiko und
Singapur) das dritte Freihandelsabkommen im Rahmen der von den
EFTA-Ministern verfolgten Ausweitung  der EFTA-Freihandelspolitik auf
Partner in Übersee und auf die neuen Bereiche Dienstleistungen,
Investitionen und Öffentliches Beschaffungswesen. Die EFTA-Staaten
wirken damit der wachsenden Diskriminierungsgefahr und der Erosion der
Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaftsstandorte entgegen, welche sich
aus der weltweit zunehmenden Zahl von umfassenden regionalen und
überregionalen Präferenzabkommen ergeben. Nach der EU haben in letzter
Zeit unter anderem auch die USA und Japan, zwei weitere
Hauptkonkurrenten der Schweiz auf weltweiten Drittmärkten, ihre auf den
Abschluss von Präferenzabkommen gerichteten Bemühungen intensiviert.
Für die Schweiz als stark exportabhängiges Land mit weltweit
diversifizierten Absatzmärkten, welches überdies keiner grösseren
Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von
Freihandelsabkommen neben den vertraglichen Beziehungen zur EU und der
Mitgliedschaft bei der WTO einen der Hauptpfeiler ihrer Politik der
Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen dar.

Medienrohstoff: http://www.evd.admin.ch

seco,
 Botschafter Marino Baldi,
 Leiter Politikentwicklung und Spezialmandate,
 Tel  031 324 07 55

 seco,
 Christian Etter,
 Leiter Task Force EFTA-Drittlandverhandlungen,
 Tel. 031 324 08 62