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Bund begrüsst und unterstützt Pool-Lösung


MEDIENMITTEILUNG

Bund begrüsst und unterstützt Pool-Lösung

27. Jun 2003 (EFD) Unter der Führung der skyguide entsteht ein Pool, der die
Ansprüche der Angehörigen und der anderen Geschädigten des tragischen
Flugunfalls vom 1. Juli 2002 über dem süddeutschen Überlingen
aussergerichtlich erfüllen soll. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und
Deutschland beteiligen sich freiwillig an einer Pool-Lösung. Mit der
Unterzeichnung einer Vereinbarung wurde der Grundstein für eine rasche und
faire Lösung gelegt. Die Beiträge der Schweiz und Deutschlands flankieren
die Leistung von skyguide bzw. deren Versicherern und bilden die Grundlage
für Beteiligungen weiterer Involvierter. Mit dieser Geste will der Bundesrat
ohne Anerkennung von Rechtspflichten zu einer Lösung beitragen, welche den
Anliegen der Angehörigen der Opfer sowie der anderen Geschädigten entgegen
kommt und die auf einer bewährten Form basiert. Die Zustimmung der
Finanzdelegation der eidg. Räte zum Nachtragskredit liegt vor.

Vor 12 Monaten hat sich über dem süddeutschen Überlingen ein tragischer
Flugunfall ereignet, der 71 Menschen, worunter viele Kinder, das Leben
gekostet hat. Angesichts der äusserst komplizierten Rechtlage dieser
Tragödie hat der Bundesrat zu Gesprächen Hand geboten, um Lösungen zu
finden, welche es ermöglichen, dass die Angehörigen der Opfer und andere
Geschädigte auf unkompliziertem Weg und ohne jahrelange gerichtliche
Auseinandersetzungen korrekt abgegolten werden können. Die von der skyguide
bzw. deren Versicherern geführten Verhandlungen haben zu einem erfolgreichen
Abschluss einer Vereinbarung geführt, wonach sich die skyguide, bzw. die
Versicherer, Deutschland und die Schweiz verpflichten, im Hinblick auf eine
aussergerichtliche Gesamtlösung einen Pool zu äufnen, aus dem begründete
Ansprüche abgegolten werden. Die Schweiz beteiligt sich daran mit einem in
der Vereinbarung festgehaltenen Maximalbetrag, obwohl der Bund rechtlich in
keiner Weise dazu verpflichtet wäre. Diese Beiträge flankieren die Leistung
von skyguide bzw. deren Versicherern. Der Beitrag der Eidgenossenschaft
wurde vom Bundesrat beschlossen und von der Finanzdelegation der
eidgenössischen Räte genehmigt (nicht dringlich bevorschusster
Verpflichtungskredit zu Lasten der laufenden Rechnung). Mit dieser
grosszügigen Geste macht die Schweiz deutlich, dass sie das Anliegen der
Angehörigen sowie der anderen Geschädigten nach einer raschen Lösung
respektiert und unterstützt, zumal sich aussergerichtliche Pool-Lösungen bei
komplexen Grossunfällen bewährt haben. Der Bund hofft, dass nun eine
einvernehmliche Entschädigungslösung gefunden werden kann.

Hinweis an die Redaktionen:

- Informationen zum Pool, zur Funktionsweise solcher Entschädigungslösungen
und zum weiteren Vorgehen werden durch die skyguide (Medienstelle skyguide;
022 417 40 08, erteilt.)

- Informationen zur Bundesbeteiligung: Kommunikation EFD, Daniel Eckmann,
Tel 031 322 63 01

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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