Schlankere
Organisation für die Information in
Krisenlagen
Der Bundesrat hat den Bericht "Überprüfung der
Information des Bundes in Krisenlagen" gutgeheissen. Der Bericht stellt fest,
dass die heutigen rechtlichen und konzeptionellen Grundlagen gut geeignet sind,
um die Anforderungen für die Kommunikation in ausserordentlichen Lagen zu
bewältigen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass die zivilen Medien
zumindest teilweise noch funktionieren.
Deshalb kann in Krisenlagen auf die Unterstützung durch militärische
Stäbe verzichtet werden. Der Bundesrat sieht deshalb die Auflösung des Stabs
Bundesrat APF und des Stabs Bundesrat Informations Zentrale
vor.
Der Bundesrat hat den Bericht "Überprüfung der
Information des Bundes in Krisenlagen" gutgeheissen. Dieser Bericht geht zurück
auf eine als Postulat überwiesene Motion von Nationalrat Erich Müller (FDP/ZH;
99.3076) und wurde von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der
Leitung von Bundesratssprecher Achille Casanova erarbeitet.
Der Bericht
kommt zum Schluss, dass heute wegen der veränderten internationalen
Gefährdungslage und mit Blick auf die Entwicklung der Medien in den letzten
Jahren davon ausgegangen werden darf, dass die zivilen Medien ihre Funktion in
allen denkbaren Situationen auch in Zukunft zumindest teilweise weiter erfüllen
können. Somit erübrigt sich ein Ersatz der zivilen Medien durch militärische
Formationen.
Dieser Ersatz des zivilen Mediensystems bildet bisher
die Kernaufgabe der Abteilung für Presse und Funkspruch. Deshalb können der Stab
Bundesrat APF und das Info Rgt 1 mittelfristig aufgelöst
werden.
Vorgängig ist aber mit Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und der
SRG sicherzustellen, dass der Bundesrat jederzeit und in
sämtlichen denkbaren Situationen in der Lage ist, sich am Radio an die
Bevölkerung aller Landesteile zu wenden.
In den letzten Jahren sind die Informationsdienste des
Bundes mit den nötigen personellen Ressourcen ausgestattet worden, um auch unter
erschwerten Bedingungen professionell zu arbeiten.
Verschiedene Ereignisse der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass in
Krisensituationen interdepartementale Informations-Gruppen gebildet werden, die
dank klarer Absprache und verbesserter Koordination den gesteigerten
Anforderungen an die Kommunikation in einer Krisenlage gewachsen sind.
Nötigenfalls soll die Bundeskanzlei in ausserordentlichen Lagen auf die
personellen Ressourcen aus den Informationsdiensten der Departemente und der
Ämter zurückgreifen können.
Die Reformen bei den Informationsstäben des Bundesrats sind darüber
hinaus auch eine Folge der Armeereform XXI und der damit verbundenen
Veränderungen der personellen Situation.
Bern, 25. Juni 2003
Für weitere Auskünfte: http://www.admin.ch/ch/d/cf/brennpunkt/cpberichte/Krisenlage.pdf
Vizekanzler Achille Casanova, Bundesratssprecher (031
322 37 03)
Oswald Sigg, Informationschef VBS
(031 324 50 82)