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Folgenschwere Verschärfung des deutschen Anflugregimes abgewendet

Medienmitteilung

Folgenschwere Verschärfung des deutschen Anflugregimes abgewendet

Deutschland verschiebt die auf den 10. Juli angekündigte weitere
Einschränkung der Anflugmöglichkeiten auf den Flughafen Zürich über
süddeutsches Gebiet. Der deutsche Verkehrsminister Manfred Stolpe und
Bundesrat Moritz Leuenberger haben sich auf ein Vorgehen geeinigt, dass der
Schweiz Zeit einräumt, die deutschen Einschränkungen durch andere
Anflugverfahren zu kompensieren. Damit können auch künftig alle Landungen
auf dem Flughafen Zürich durchgeführt werden.

Nach der Ablehnung des Luftverkehr-Staatsvertrages durch die Eidg. Räte hat
Deutschland wie angekündigt eine einseitige Verordnung erlassen mit dem
Ziel, die Zahl der Flugbewegungen über süddeutsches Gebiet vom und zum
Flughafen Zürich zu reduzieren. Als erstes wurde auf den 17. April 2003 eine
verlängerte Nachtruhe angeordnet. Auf den 10. Juli wollte Deutschland die
Ausnahmeregelung verschärfen. Dies hätte bewirkt, dass unter Umständen bis
zu 30 Flugzeuge pro Tag nicht mehr in Zürich hätten landen können. Für den
Flughafen und vor allem für die Swiss in ihrer aktuellen schwierigen
Situation hätte das dramatische Folgen gehabt.

In den Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland konnte diese
wirtschaftlich folgenschwere Entwicklung abgewendet werden. UVEK-Vorsteher
Moritz Leuenberger und Verkehrsminister Stolpe einigten sich bei Gesprächen
am 25. und 26. Juni in Bonn auf eine Lösung mit folgendem Inhalt:

·         Die Schweiz stellt sicher, dass auf dem Flughafen Zürich mit
Wirkung vom 30. Oktober 2003 Landungen von Süden auf der Piste 34 möglich
sind. Das BAZL und das UVEK haben die entsprechenden Gesuche der Flughafen
Zürich AG (Unique) bereits bewilligt (siehe Medienmitteilung des UVEK vom
24. Juni 2003)

·         Die Schweiz stellt sicher, dass die Installationen für die
Südanflüge nach folgendem Zeitplan zur Verfügung stehen:

Ab 30. Oktober 2003 UKW-Drehfunkfeuer (VOR/DME)

Ab 30. April 2004 Landekurssender (LLZ/DME)

Ab 31. Oktober 2004 Instrumentenlandesystem (Kat. I (ILS)

·         Die Verschärfung der Ausnahmeregelung wird von Deutschland bis am
30. Oktober ausgesetzt und dann etappenweise gemäss dem obigen Zeitplan
eingeführt, dass daraus keine Landungsausfälle resultieren.

Deutschland kündigte im weitern an, die Warteräume EKRIT und SAFFA über
süddeutschem Gebiet aufzuheben. Die Schweiz hat bis Februar 2005 Zeit, um
neue Warteverfahren einzuführen.

Stolpe und Leuenberger vereinbarten, dass Deutschland und die Schweiz ein
abgestimmtes Konzept für die Organisation der Flugsicherung im Grenzbereich
mit den erforderlichen rechtlichen Grundlagen entwickeln und umsetzen
werden. Dieses Konzept soll die Sicherheit im Flugverkehr garantieren, einen
technisch einwandfreien Verkehrsfluss ermöglichen und die europäischen
Entwicklungen einbeziehen. Unabhängig davon wird eine Beteiligung
Deutschlands bei den Entscheidungs- und Verfahrensabläufen sichergestellt.

Die Einigung behält den Ausgang der hängigen Rechtsverfahren zu den
einseitigen Massnahmen Deutschlands vor.

Massgeblich zur Lösung beigetragen hat die Tatsache, dass sich der Zürcher
Regierungsrat für Südanflüge ausgesprochen hat und dass die Schweiz einen
klaren Zeitplan für die Einführung von Südanflügen vorlegen konnte.
Südanflüge werden aus technischen Gründen erst gegen Ende Oktober möglich
sein. Dieses Anflugverfahren erfordert relativ hohe Sichtwerte (im Minimum
4500 Meter). Erst mit einem neuen Instrumentenlandesystem  wird der
Flughafen Zürich in der Lage sein, die Einschränkungen aus der deutschen
Verordnung auffangen zu können. Dieses sollte im Oktober 2004 betriebsbereit
sein. Deutschland  hat sich nun bereit erklärt, auf diese Gegebenheiten
Rücksicht zu nehmen.

Bern, 26. Juni 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst