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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Rechtsgrundlagen für das Bundesstrafgericht in Kraft gesetzt

Neues Gericht nimmt Tätigkeit am 1. April 2004 auf

Bern, 26.06.2003. Der Aufbau des neuen Bundesstrafgerichts in Bellinzona
schreitet planmässig voran. Der Bundesrat hat am Mittwoch das
Strafgerichtsgesetz und die weiteren Rechtsgrundlagen auf den 1. August 2003
bzw. auf den 1. April 2004 in Kraft gesetzt.

Das Parlament wird in der Herbstsession die Richterinnen und Richter des
Bundesstrafgerichts wählen. Dies setzt eine vorzeitige Inkraftsetzung der
Bestimmungen des Strafgerichtsgesetzes über die Stellung und Organisation
des Bundesstrafgerichts auf den 1. August 2003 voraus. Auf den gleichen
Zeitpunkt treten ferner Teile des Gerichtssitzgesetzes, die Änderung des
Geschäftsverkehrsgesetzes (Festlegung der Zuständigkeiten der
Gerichtskommission des Parlaments) sowie die Richterverordnung (Regelung des
Arbeitsverhältnisses und der Besoldung der Richterinnen und Richter des
Bundesstrafgerichts) in Kraft.

Die übrigen Bestimmungen des Strafgerichtsgesetzes, welche die Zuständigkeit
des Bundesstrafgerichts und das gerichtliche Verfahren verankern, treten am
1. April 2004 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wird das neue Bundesstrafgericht
seine Tätigkeit aufnehmen. Es wird die Straffälle beurteilen, die der
Gerichtsbarkeit des Bundes unterstehen (Strafkammer), und über Beschwerden
gegen Amtshandlungen der Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden des Bundes
entscheiden (Beschwerdekammer). Diese Aufgaben obliegen heute noch dem
Bundesgericht.

Weitere Auskünfte:
Bernardo Stadelmann, Projektleiter, Tel. 031 323 77 33